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Wann darf der Lehrer Euch nachsitzen lassen? Und wann nicht?

Der Lehrer lässt Euch nachsitzen? Wusstet Ihr, dass er das oft gar nicht darf und Ihr Euch dagegen wehren könnt? Denn der Lehrer kann Euch nur nachsitzen lassen, wenn es „verhältnismäßig“ ist. Doch was heißt das genau?

Wie könnt Ihr überprüfen, ob die Anordnung des Nachsitzens durch Euren Lehrer verhältnismäßig ist? Denn das wird er sicherlich behaupten, dass diese Anordnung verhältnismäßig ist.

Nun, da gibt es drei kleine Begriffe, die Ihr Euch merken müsst:

Der eine ist: die Anordnung muss erforderlich sein. Sicherlich wird behauptet, dass Ihr ein bisschen Unterrichtsstoff verpasst habt und dafür muss die Nachsitzstunde erforderlich sein, um diesen Stoff nachzuholen.

Der zweite Punkt ist, es muss angemessen sein, das heißt, die Bestrafung des Nachsitzens ist nicht viel, viel stärker als das, was Ihr zum Beispiel angestellt habt oder verpasst habt.

Und der dritte Punkt ist, die Anordnung muss erforderlich sein, das heißt, genau durch das Nachsitzen wird das Ziel erreicht, dass Ihr diesen Stoff nachholen könnt.

Aber was auch ganz entscheidend ist: Eure Eltern müssen informiert sein, wenn Ihr minderjährig seid! Der Lehrer darf also nicht am gleichen Tag sagen, „So, heute Nachmittag um 15 Uhr kommt Ihr zum Nachsitzen“, denn dann wären Eure Eltern nicht ausreichend informiert. Es sei denn, er hat sie vorher angerufen.

Aber es gibt auch noch eine weitere Einschränkung für einen Lehrer: Euch darf eigentlich kein Nachteil entstehen! Also wenn Ihr zum Beispiel eine Fahrstunde gebucht habt und Ihr den Nachteil hättet, dass Ihr diese Stunde bezahlen müsst, weil Ihr eben nachsitzen müsst, dann darf der Lehrer das Nachsitzen an diesem Tag nicht anordnen. Er muss Euch zur Fahrstunde lassen. Aber Ihr müsst dem Lehrer das natürlich auch sagen.

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