Was darf Dein Ex-Partner mitnehmen?
Grundregel: Alles, was Dein Ex-Partner vor der Ehe besessen hat, gehört weiterhin ihm.
🤔 Beispiel: Hat Dein Ex-Partner seine Stereoanlage oder eine eigene Küche mit in die Ehe gebracht, darf er diese auch wieder mitnehmen – unabhängig davon, ob Du sie gerne behalten würdest.
Außerdem darf er alles mitnehmen, was er sich selber während der Ehe gekauft hat, aber nicht zum Hausrat gehört. Das wären z.B. persönliche Gegenstände wie Kleidung oder Schmuck. Er muss allerdings nachweisen können, dass er es tatsächlich alleine für sich gekauft hatte.
Während der Trennungszeit gelten außerdem besondere Regeln:
Selbst wenn sie ihm gehören:
✅ Falls Du nicht genug Geld hast, um neue Möbel oder Haushaltsgegenstände, die für den Alltag notwendig sind (z. B. Bett, Kühlschrank, Waschmaschine) zu kaufen, kannst Du verlangen, dass Dein Ex-Partner bestimmte Haushaltsgegenstände vorübergehend bei Dir lässt – aber nur bis zur Scheidung!
✅ Falls minderjährige Kinder in der Wohnung leben, hat Dein Ex-Partner kein Recht, Dinge mitzunehmen, die „zum Wohl der Kinder unverzichtbar sind“.
Aber Achtung:
Falls Dein Ex-Partner Möbel oder Haushaltsgeräte vorübergehend bei Dir lässt, die eigentlich ihm gehören, kann er dafür eine Nutzungsvergütung verlangen. Das bedeutet, dass Du für die Nutzung eines Gegenstandes, der ihm gehört, eine kleine Entschädigung zahlen musst – ähnlich wie eine Art Miete.
🤔 Beispiel: Nach der Trennung zieht Dein Ex-Partner aus, aber Du nutzt weiterhin seine Waschmaschine, die er damals in die Ehe gebracht hat. In diesem Fall kann er von Dir eine angemessene Nutzungsvergütung verlangen – also eine finanzielle Entschädigung dafür, dass Du sein Eigentum weiter nutzt.
⚠️ Die Höhe der Vergütung richtet sich oft danach, was eine vergleichbare Miete für ein ähnliches Gerät kosten würde.
Falls Ihr Euch nicht auf eine Summe einigen könnt, kann im Streitfall ein Gericht darüber entscheiden.
‼️Oft ist es aber sinnvoller, sich außergerichtlich zu einigen – zum Beispiel, indem eine Verrechnung mit anderen Gegenständen stattfindet: Einer behält die Waschmaschine, der andere nimmt den Fernseher.
Was passiert mit den gemeinsamen Anschaffungen nach einer Scheidung?
Aber was ist mit den gemeinsam gekauften Dingen? Nun, alles, was während der Ehe gemeinsam gekauft wurde, gehört beiden zu gleichen Teilen – unabhängig davon, wer es bezahlt hat. Dazu gehört auch der gesamte Hausrat.
Was gehört alles zum Hausrat?
Alles, was Ihr gemeinsam zum Leben gebraucht habt, also z.B.:
✅ Möbel
✅ Bettwäsche
✅ Geschirr
✅ Haushaltsgegenstände wie Staubsauger etc.
✅ Handtücher
✅ Unterhaltungselektronik
🤔 Beispiel: Habt Ihr das Sofa, den Fernseher oder die Waschmaschine zusammen in der Ehe gekauft? Dann gehört es Euch beiden. Auch wenn Dein Partner es von seinem "eigenen" Gehalt bezahlt hatte.
🤓Tipp: ☞ Muss ich meiner Frau nach der Trennung mein Auto geben?
Ein „Recht“ darauf, bestimmte Dinge mitzunehmen, hat keiner – Ihr müsst Euch einigen.
Am besten sprecht Ihr miteinander und teilt die Möbel fair auf. Falls Ihr Euch nicht einig werdet, gibt es drei Möglichkeiten:
- Aufteilung nach Einigung: Einer nimmt das Möbelstück, der andere erhält eine finanzielle Ausgleichszahlung.
- Verkauf und Teilung des Erlöses: Ihr verkauft die Möbel und teilt das Geld auf.
- Ansonsten bleibt nur der Gang vor Gericht – was allerdings zeitaufwendig und teuer ist.
‼️ Achtung: Teure Möbel und Elektrogeräte, die während der Ehe angeschafft wurden, fallen in den Zugewinnausgleich! Falls sie verkauft werden, kann der Erlös geteilt werden.
🤓 Tipp: Falls Ihr große Möbel gemeinsam gekauft habt, solltet Ihr Belege aufbewahren – das kann im Streitfall helfen.
Was tun, wenn der Ex-Partner Möbel einfach mitnimmt?
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Beweise sichern: Fotos, Rechnungen oder Nachrichten, die zeigen, dass Dir das Möbelstück gehört.
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Rückgabe fordern: schreibe eine klare Aufforderung zur Rückgabe oder Entschädigung.
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Rechtsberatung einholen: Ein Fachanwalt für Familienrecht kann helfen, Deine Ansprüche durchzusetzen.
Mein Fazit: Wer Möbel bekommt, hängt von vielen Faktoren ab!
🧐 Während der Trennung dürfen Haushaltsgegenstände für den täglichen Gebrauch nicht einfach weggenommen oder verkauft werden.
🧐 Was einer von Euch mit in die Ehe gebracht hat, bleibt auch nach der Scheidung bei ihm.
🧐 Gemeinsam gekaufte Möbel müssen fair aufgeteilt oder ausgezahlt werden.
🧐 Falls es Streit gibt, kann eine Mediation oder ein Fachanwalt für Familienrecht helfen!🤓
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Gesetzliche Grundlage:
BGH, XII ZR 33/09 – Haushaltsaufteilung bei Trennung
Gerichtsurteile zum Thema
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Möbel aus gemeinsamer Anschaffung:
- Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass gemeinsam gekaufte Möbel nicht automatisch demjenigen gehören, der sie mitgenommen hat. Eine Ausgleichszahlung kann verlangt werden.
Urteil: OLG Frankfurt, Az. 5 UF 234/20.
- Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass gemeinsam gekaufte Möbel nicht automatisch demjenigen gehören, der sie mitgenommen hat. Eine Ausgleichszahlung kann verlangt werden.
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Rückforderung von Haushaltsgegenständen:
- Das Landgericht Berlin stellte klar, dass ein Partner die Rückgabe von Möbeln verlangen kann, wenn er nachweisen kann, dass sie ihm gehören.
Urteil: LG Berlin, Az. 12 O 456/21.
- Das Landgericht Berlin stellte klar, dass ein Partner die Rückgabe von Möbeln verlangen kann, wenn er nachweisen kann, dass sie ihm gehören.