Ein Instinkt, der Leben rettete
Das junge Ehepaar Benjamin und Hope Jordan waren gerade mit ihrem sieben Monate alten Sohn Finn nach Charleston, South Carolina, gezogen. Sie brauchten eine vertrauenswürdige Babysitterin und waren erleichtert, als sie die 22-jährige Alexis Khan fanden. Sie machte einen sympathischen und zuverlässigen Eindruck – doch einer in der Familie war anderer Meinung: Familienhund Killian.
Misstrauen auf vier Pfoten
Killian verhielt sich zunehmend merkwürdig. Jedes Mal, wenn die Babysitterin das Haus betrat, wurde er nervös, knurrte und fletschte die Zähne. Besonders schlimm war es, wenn sie Finn in den Arm nahm. Er schien regelrecht außer sich zu sein, und Benjamin musste ihn manchmal zurückhalten, um einen Angriff auf die Frau zu verhindern.
Zunächst dachten die Eltern, ihr Hund überreagiere – doch dann kam ihnen ein beunruhigender Verdacht: Was, wenn Killian das Baby beschützen will?
Die Wahrheit kommt ans Licht
Um herauszufinden, was wirklich vor sich ging, versteckten sie ein Handy mit Aufnahmefunktion in der Wohnung, bevor sie zur Arbeit gingen. Als sie am Abend die Aufnahmen abhörten, blieb ihnen der Atem stehen: Flüche, Schläge, Schreie - und das herzzerreißende Weinen ihres Babys.
Die Babysitterin misshandelte ihren Sohn brutal. Ohne Killians Instinkt und Schutzverhalten hätten Benjamin und Hope es womöglich nie rechtzeitig bemerkt.
Sofortige Konsequenzen
Die Eltern informierten die Polizei, und Alexis Khan wurde wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) angeklagt. Das Gericht verhängte eine hohe Strafe, die ihr unter anderem verbietet, jemals wieder als Babysitterin zu arbeiten.
Wie ging es weiter?
Killian wurde zum unbestrittenen Helden der Familie – und zu Finns bestem Freund. Bis heute weicht er dem Jungen nicht mehr von der Seite. Die Geschichte zeigt, wie eng die Bindung zwischen Mensch und Tier sein kann – und dass Vierbeiner doch manchmal mehr Menschenkenntnis besitzen als Zweibeiner...
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
- Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225 StGB