So wie Lukas geht es leider immer wieder vielen Jugendlichen. Sie werden erwischt, vergessen dann vielleicht auch noch, die Fahrkarte oder das Monatsticket nachträglich einzureichen oder haben es sogar zwischenzeitlich bereits verloren. Und die Bahn nutzt das leider immer wieder schamlos aus und kassiert ab.
Die Bahn nutzt Unwissenheit aus – aber sie hat KEINEN Anspruch!
Hier kommt die gute Nachricht:
✅ Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen KEIN erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen!
‼️ Warum? Weil sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind. Das heißt: Die Bahn darf diese Forderungen gar nicht durchsetzen – und trotzdem versuchen es viele Verkehrsunternehmen immer wieder.
✅ Auch Deine Eltern müssen NICHT für den Schaden aufkommen. Denn sie haften NICHT für Dich!!! ☞ Kaum einer weiß das: Als Elternteil hafte ich NICHT für meine Kinder!
Achtung: Lass Dich nicht unter Druck setzen!
Viele Unternehmen „vergessen“ gerne, auf diese Rechtslage hinzuweisen, und verschicken trotzdem Zahlungsaufforderungen. Dabei gibt es klare Regeln:
❌ Du musst die 40 bis 90 Euro nicht bezahlen.
❌ Auch ein Inkassobüro darf Dich nicht dazu zwingen.
✅ Das Recht ist auf Deiner Seite!
Was kannst Du tun, wenn Du eine Zahlungsaufforderung bekommst?
Falls ein Verkehrsunternehmen oder ein Inkassobüro Geld von Dir fordert:
1️⃣ Nicht einfach zahlen!
2️⃣ Weise auf die Rechtslage hin und erkläre, dass Du unter 18 bist und deshalb kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen musst.
3️⃣ Hole Dir Unterstützung! Wende Dich an Deine Eltern oder eine Verbraucherzentrale, falls das Unternehmen weiter Druck macht.
🤓 Tipp: Falls Du ein Ticket hattest, es aber nicht dabeihattest, reiche es so schnell wie möglich nach! Oft lassen sich Missverständnisse so schnell klären.
Mein Fazit:
Wir sind uns alle einig: Schwarzfahren geht gar nicht und ist allen anderen gegenüber unfair.
Aber: was genau so wenig geht, ist das Verhalten von einigen Verkehrsunternehmen, die darauf spekulieren, dass viele die Rechtsgrundlage nicht kennen und deswegen zahlen. Und das ist meistens der Fall. Ein lukratives „Nebengeschäft“ für die Unternehmen - die billigend in Kauf nehmen, dass viele Jugendliche, die keine Unterstützung aus dem Elternhaus erfahren, hilflos sind.
‼️ Bleib entspannt – Du musst nicht zahlen!
Auch wenn es unangenehm ist, beim Schwarzfahren erwischt zu werden: Die Bahn darf von Dir kein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen, wenn Du unter 18 bist!
Falls Du oder Deine Eltern unsicher sind, kannst Du Dich kostenlos von einer Verbraucherzentrale beraten lassen.
Lukas wusste das alles leider nicht: der pflichtbewusste Junge hatte in seiner Verzweiflung viel Freizeit geopfert und wochenlang Zeitungen ausgetragen und kleine Jobs angenommen, um die von ihm geforderten 90 Euro abstottern zu können… Wir finden das einfach nur gemein.
☞ Hier findest Du einen Rechtsanwalt für Verbraucherrecht in Deiner Nähe