Erben & Vererben

Plötzlich ist doch Geld da: Können Sie ein einmal ausgeschlagenes Erbe nachträglich noch zurückfordern?

Sie haben das Erbe von Tante Agathe ausgeschlagen, weil Sie dachten, die betagte Dame hätte nichts im Leben gehabt außer Schulden. Und für die wollten Sie als Erbe nicht aufkommen. Doch dann stellt sich heraus, dass Ihr altes Tantchen ein Vermögen hinterlässt, von dem Sie nichts gewusst haben. Was nun? Können Sie das Erbe doch noch zurückfordern und antreten?

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Nein!

Wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben, ohne sich vorher genau zu informieren, haben Sie einfach Pech gehabt und können Ihre Entscheidung wegen Ihres „Irrtums“ nicht zurücknehmen. Sie können Ihre eigene Entscheidung nur dann anfechten, wenn Sie klar nachweisen können, dass Sie sich gewissenhaft im Vorfeld informiert hatten, diese Informationen aber falsch gewesen waren und Sie nur deswegen das Erbe ausgeschlagen haben.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3Wx 21/11

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