Nein!
Wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben, ohne sich vorher genau zu informieren, haben Sie einfach Pech gehabt und können Ihre Entscheidung wegen Ihres „Irrtums“ nicht zurücknehmen. Sie können Ihre eigene Entscheidung nur dann anfechten, wenn Sie klar nachweisen können, dass Sie sich gewissenhaft im Vorfeld informiert hatten, diese Informationen aber falsch gewesen waren und Sie nur deswegen das Erbe ausgeschlagen haben.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3Wx 21/11