Unfall & Versicherung

War es Suizid oder nicht: Wer muss das nachweisen, wenn Versicherung nicht zahlen will?

Katja B.: „Mein Mann ist tödlich verunglückt. Es war ein Arbeitsunfall und er war alleine, als es passierte. Doch nun kommt die Versicherung und sagt, dass sie nicht zahlen will, weil sie von einem Suizid ausgeht! Und sie verlangt von mir, dass ich nachweise, dass es kein Freitod oder Selbstmord war. Wie soll ich das denn machen?“

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Gar nicht!

Sie sind nicht beweispflichtig!

Das heißt, wenn die Versicherung behauptet, dass ein Suizid vorliegt, muss sie es selber nachweisen, dass es tatsächlich ein Selbstmord oder Freitod von Ihrem Mann war. Kann sie das nicht, bleibt es bei einem Arbeitsunfall und die Versicherung muss bezahlen.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Bayerisches Landessozialgericht Urt. v. 20.1.15, L 3 U 365/14

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