Gar nicht!
Sie sind nicht beweispflichtig!
Das heißt, wenn die Versicherung behauptet, dass ein Suizid vorliegt, muss sie es selber nachweisen, dass es tatsächlich ein Selbstmord oder Freitod von Ihrem Mann war. Kann sie das nicht, bleibt es bei einem Arbeitsunfall und die Versicherung muss bezahlen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Bayerisches Landessozialgericht Urt. v. 20.1.15, L 3 U 365/14