Du hast zum Beispiel bei Deinem Freund oder Deiner Freundin übernachtet und fährst am nächsten Morgen direkt von dort zur Arbeit - aber was passiert, wenn Du auf diesem Weg einen Unfall hast? Zählt das noch als versicherter Arbeitsweg, oder gehst Du leer aus? Hier erfährst Du die Antwort!

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Was zählt als versicherter Arbeitsweg?

Dein Weg zur Arbeit und wieder nach Hause ist grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das regelt § 8 Abs. 2 SGB VII. Normalerweise bezieht sich der Schutz auf den direkten Weg zwischen Deinem Zuhause und Deiner Arbeitsstelle.

Bin ich auch von einer anderen Adresse versichert?

Ja, der Arbeitsweg ist auch versichert, wenn Du von einer zweiten Adresse losfährst – zum Beispiel nach einer Übernachtung bei Deinem Freund, Deiner Freundin oder bei Familienangehörigen. Entscheidend ist, dass dieser Weg objektiv im Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit steht.

Was, wenn die Strecke besonders lang ist?

Selbst wenn Dein Freund 100 Kilometer von Deiner Arbeitsstelle entfernt wohnt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, solange Du ohne Umweg direkt zur Arbeit fährst. Die Distanz ist dabei nicht ausschlaggebend, solange der Bezug zur Arbeit klar erkennbar ist.

‼️ Wichtig: Wenn der lange Weg als ungewöhnlich angesehen wird, könnte die Unfallversicherung eine genaue Prüfung vornehmen. Du solltest daher gut begründen können, warum Du von dieser Adresse gestartet bist.

Was ist bei Umwegen?

🤓 Tipp: ☞ Kleinen Umweg auf dem Weg zur Arbeit gemacht und Unfall gebaut – bin ich trotzdem versichert?

🤓 Tipp:Mal zu Fuß, per Bus, mit dem Fahrrad oder Scooter: Bin ich in jedem Fall auf meinem Weg zur Arbeit versichert?

Was tun nach einem Unfall?

  1. Unfall melden: Informiere sofort Deinen Arbeitgeber und die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die Unfallversicherung prüft dann, ob der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist.
  2. Begründung angeben: Erkläre, warum Du nicht von Deiner eigentlichen Wohnung, sondern von einer anderen Adresse losgefahren bist. Wichtig ist, dass es nachvollziehbar ist, dass Du von dort auf direktem Weg zur Arbeit unterwegs warst.

Mein Fazit:

🧐 Ja, Dein Arbeitsweg ist auch dann versichert, wenn Du von einer anderen Adresse – wie der Wohnung eines Freundes – losfährst. Selbst bei einer Entfernung von 100 Kilometern bleibt der Schutz bestehen, solange Du keinen privaten Umweg einlegst. Sollte ein Unfall passieren, melde ihn sofort Deinem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft. Wenn es Streit um die Anerkennung gibt, hilft Dir ein Fachanwalt für Sozialrecht, damit Deine Rechte durchgesetzt werden.😊

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Gerichtsurteile zum Thema

  • BSG-Urteil vom 28. Oktober 1999 (Az. B 2 U 33/98 R):Das Bundessozialgericht entschied, dass ein Arbeitsweg auch dann versichert ist, wenn er von einer anderen Adresse aus erfolgt, sofern er ausschließlich auf die Arbeit abzielt.
  • LSG Hessen, Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. L 3 U 45/17):Ein Arbeitnehmer, der nach einer Übernachtung bei seiner Freundin zur Arbeit fuhr, war versichert. Entscheidend war, dass der Weg direkt zur Arbeit führte.
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