Vorsicht bei Gebrauchtkäufen: Die versprochene „Rest-Garantie“ ist oft eine Falle!

Du hast ein gebrauchtes Smartphone oder eine gebrauchte Waschmaschine gekauft – und freust Dich über die noch vorhandene GarantieVorsicht! Eine Restgarantie klingt gut, kann aber tückisch sein. Erfahre hier, warum Du Dich darauf nicht blind verlassen solltest und worauf Du achten musst, um keine bösen Überraschungen zu erleben!

Foto von Greg Boll auf Unsplash

Was bedeutet „Restgarantie“ überhaupt?

Kurz gesagt: Eine Restgarantie ist der noch verbleibende Zeitraum der Herstellergarantie, wenn ein Produkt weiterverkauft wird.

‼️Doch Achtung: Nicht immer wird eine Restgarantie automatisch auf Dich als neuen Käufer übertragen!

Und genau hier liegt das Problem: Als Zweitbesitzer hast Du nämlich keinen gesetzlichen Anspruch auf die ursprüngliche Händlergewährleistung! Händler sind tatsächlich nur gegenüber dem Erstkäufer verpflichtet!

Wenn das gebrauchte Gerät also plötzlich noch während der restlichen Garantiezeit defekt ist, kannst Du Dich nicht an den privaten Verkäufer wenden, der Dir den Artikel verkauft hat. Stattdessen müsstest Du Dich an den ursprünglichen Händler wenden, der das Gerät damals verkauft hat.

Noch schwieriger wird es mit der freiwilligen Herstellergarantie. Während manche Hersteller Garantieansprüche anhand der Seriennummer akzeptieren, gibt es andere – zum Beispiel Fahrradhersteller wie Cannondale oder Trek– die eine Garantie sogar nur dem ursprünglichen Käufer gewähren. Wird das Fahrrad weiterverkauft, erlischt die Garantie.

Wo gibt es weitere Probleme?

❌ Fehlende oder falsche Dokumente
➡ Ohne eine originale Rechnung oder den Garantienachweis kann die Garantie nicht geltend gemacht werden.

❌ Garantie kann durch unsachgemäße Nutzung erloschen sein
➡ Wurde das Gerät unsachgemäß benutzt oder repariert, kann der Hersteller die Garantie verweigern.

❌ Garantie deckt nur bestimmte Schäden ab
➡ Garantie ist kein Rundumschutz – sie gilt nur für Material- oder Herstellungsfehler, nicht für normale Abnutzung.

‼️ Achtung: Falls der Hersteller Insolvenz anmeldet oder den Service einstellt, erlischt die Garantie komplett – egal, ob noch Zeit übrig wäre!

Was gilt speziell bei Gebrauchtwagen mit Restgarantie?

Beim Autokauf mit Restgarantie gibt es zusätzliche Fallen:

🤔 Herstellergarantie:
➡ Oft übertragbar, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
➡ Manche Marken verlangen eine Ummeldung des neuen Besitzers.

🤔 Händler-Gewährleistung:
➡ Bei einem Gebrauchtwagen vom Händler hast Du eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten – unabhängig von der Restgarantie.

‼️ Achtung bei Privatkäufen!
➡ Hier gibt es keine Gewährleistung – wenn die Garantie nicht übertragbar ist, stehst Du ohne Absicherung da.

🤓 Tipp: Prüfe vor dem Kauf den Garantievertrag des Herstellers – steht dort etwas zur Übertragbarkeit? Verlasse Dich außerdem nie ausschließlich auf eine Restgarantie, sondern prüfe den tatsächlichen Zustand des Geräts oder Fahrzeugs!

Was kannst Du tun, um abgesichert zu sein?

👍 Kläre vorab, ob die Restgarantie übertragbar ist!
👍 Lass Dir die Originalrechnung und Garantieunterlagen geben!
👍 Schau ins Kleingedruckte der Garantiebedingungen!
👍 Setze nicht nur auf die Restgarantie – prüfe den Zustand des Geräts oder Fahrzeugs genau!
👍 Falls möglich, schließe eine eigene Garantieverlängerung ab!

Der Trick, um Deine Rechte zu sichern

Es gibt außerdem einen legalen Trick, um abgesichert zu sein:

👉 Der Erstkäufer kann seine Gewährleistungsrechte an Dich abtreten!

Dazu genügt eine schriftliche Erklärung im Kaufvertrag, die besagt, dass die Gewährleistungsansprüche auf den neuen Besitzer übergehen. Solange der ursprüngliche Händler in seinen AGBs keine Klausel hat, die eine Abtretung ausschließt, kannst Du diese Rechte geltend machen.

Falls ein Händler sich trotz gültiger Abtretung querstellt, solltest Du wissen: Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein generelles Abtretungsverbot in den AGBs unzulässig ist! (Urteil: OLG Hamm, Az. 4 U 134/10)

‼️ Außerdem:

🤨 Falls der Verkäufer explizit mit „Restgarantie“ wirbt, die aber nicht gültig ist, könnte das eine arglistige Täuschung (§ 123 BGB) sein – dann hast Du das Recht, den Kauf rückgängig zu machen! Falls es Probleme gibt, hilft ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht oder Verbraucherrecht!

Mein Fazit: Verlasse Dich nicht blind auf eine Restgarantie!

🧐 Nicht jede Restgarantie gilt für Dich als neuen Käufer!
🧐 Oft fehlen wichtige Dokumente oder es gibt versteckte Ausschlüsse.
🧐 Besonders bei Privatkäufen solltest Du den Zustand des Produkts genau prüfen!

Falls Du nach dem Kauf merkst, dass die Garantie nicht gilt, kannst Du unter Umständen rechtlich dagegen vorgehen– ein Rechtsanwalt für Verbraucherrecht kann helfen!😊

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Gerichtsurteile zur Restgarantie

  • BGH, Urteil vom 18. Januar 2017 (Az. VIII ZR 234/15): Händler muss deutlich machen, dass Restgarantie nicht automatisch auf den Käufer übergeht.
  • OLG Köln, Urteil vom 15. Juni 2018 (Az. 19 U 82/17): Käufer kann eine Rückabwicklung fordern, wenn mit „Restgarantie“ geworben wurde, die tatsächlich nicht existiert.
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