Ja, das ist leider wahr.
Denn die Fluggesellschaft muss nur für zahlende Gäste eine Entschädigung entrichten.
Das hat sogar der Bundesgerichtshof bestätigt. Somit ist die Fluggastrecht-Verordnung also bei „kostenfreien“ Passagieren nicht anwendbar und deshalb gibt es kein Gesetz, das Ihnen eine Entschädigung für Ihr Baby zusprechen würde. Denn Sie haben für Ihr Baby auch kein Ticket zahlen müssen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BGH Urt. v. 17.3.2015, X ZR 35/14