Marcus I.: „In den Ferien haben meine Frau, unser Baby und ich einen Urlaub in Spanien gemacht. Doch am Abreisetag in Malaga hatte unser Flug dann acht Stunden Verspätung. Das ist absolut kein Spaß, mit einem kleinen Baby so viele Stunden auf einem Flughafen zu verbringen. Gerade deshalb ist es jetzt für uns unverständlich, dass wir zwar Dank der Fluggastrecht-Verordnung für uns, aber nicht für unsere Kleine eine Entschädigung für die Flugverspätung erhalten sollen. Kann das wirklich sein?“

Baby-Schwimmring_ unsplash

Ja, das ist leider wahr.

Denn die Fluggesellschaft muss nur für zahlende Gäste eine Entschädigung entrichten.

Das hat sogar der Bundesgerichtshof bestätigt. Somit ist die Fluggastrecht-Verordnung also bei „kostenfreien“ Passagieren nicht anwendbar und deshalb gibt es kein Gesetz, das Ihnen eine Entschädigung für Ihr Baby zusprechen würde. Denn Sie haben für Ihr Baby auch kein Ticket zahlen müssen.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

BGH Urt. v. 17.3.2015, X ZR 35/14

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