…„After Dark“ ist eine Kräutermischung zum Rauchen. Sie wirkt beruhigend und „chillt“ für ein paar Stunden, außerdem ist sie (noch) legal.
„Flitzer“ im Wahnzustand
Trotzdem sollte man wohl vorsichtig sein, denn offensichtlich hat dieses Kraut auch Nebenwirkungen. So zumindest für einen Fahrradfahrer in Ludwigshafen: Nach mehrfachem „After Dark“-Konsum fuhr der Mann mit seinem E-Bike durch Ludwigshafen. Dabei fiel er in einen Wahnzustand. Er zog sich nackt aus, rannte über die Straße, zog sich wieder an und fuhr dann gemütlich mit dem E-Bike weiter.
Rettungssanitäter vor Ort
Alarmierte Rettungssanitäter halfen dem verwirrten Mann und nahmen ihm unter anderem auch Blut ab. Als die Stadt später von dem Vorfall erfuhr, wollte sie ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU, auch genannt "Idiotentest") von dem „Flitzer“. Das verweigerte der, verzichtete allerdings erstaunlicherweise selbst auf seine Fahrerlaubnis.
Seine Forderung: Führerschein weg, ja; MPU, nein.
Folge: Stadt untersagt ihm das Führen von Fahrzeugen
Das genügte der Stadt jedoch nicht. Sie untersagte es ihm zusätzlich mit einer Verfügung. Dagegen wehrte sich der Mann. Schließlich habe er doch schon einsichtig und freiwillig alles abgegeben. Dann bräuchte es nicht auch noch ein offizielles Verbot. Außerdem sei "After Dark" immer noch legal.
Gericht sieht es anders
Das Verwaltungsgericht Neustadt gab jedoch der Stadt Recht. Denn gleichgültig, ob „After Dark“ legal ist oder nicht oder der Mann alles freiwillig abgegeben hätte: Das Verhalten des Mannes sei zu gefährlich für sich und seine Mitmenschen, das offizielle Fahrverbot mit einer Forderung der MPU blieb somit bestehen.
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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
VG Neustadt Beschl. v. 21.1.2016, 3 L 1112/15.NW