Kann ein Turban einen Helm auf dem Motorrad ersetzen? Mit dieser Frage musste sich tatsächlich das Verwaltungsgericht in Freiburg beschäftigen…

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Geklagt hatte ein Mann aus Konstanz: Der begeisterte Motorradfahrer und Yogalehrer vom Bodensee war 2005 der aus Indien stammenden Religionsgemeinschaft der Sikhs übergetreten. So weit, so gut.

Dumm nur, dass ein Helm nicht über den bei den Sikhs traditionellen Turban passt. Doch da seine Religion das Tragen eines Turbans vorschreibt – nur nachts darf die Kopfbedeckung abgelegt werden  - wollte er sich nun die Erlaubnis einholen, einen Turban beim Motorradfahren tragen zu dürfen und dafür auf den Helm zu verzichten.

Die schützende Hand Gottes

Die Sikhs dürfen aus Respekt und Demut vor der Schöpfung niemals ihre Haare schneiden. Zum Schutz verstecken sie diese deswegen unter einem „Dastar“, einem traditionellen Turban. Übrigens bedeutet Dastar „die schützende Hand Gottes“. Eigentlich passend für einen Helmersatz…

Wie wär’s mit Sturmhaube statt Turban?

Die Richter schlugen dem Mann vor, doch anstelle des Turbans eine Sturmhaube unter dem Helm zu tragen, auch diese würde die Haare schützen und bedecken. Der Yogalehrer wollte davon allerdings nichts wissen und pochte auf seine Religionsfreiheit.

Doch das ließen die Richter nicht gelten. Ein Helm sei für alle Motorradfahrer in Deutschland Pflicht, ob mit oder ohne Gottes besonderen Schutz...

Es geht auch anders...

Allerdings ist die Forderung des Sikh-Anhängers gar nicht so abwegig. Denn es gibt tatsächlich bereits ein Beispiel dafür, wie es auch funktionieren kann: Salinder Singh, ein Sikh aus Bad Säckingen in Baden-Württemberg, hatte nämlich vom Landratsamt in Waldshut eine Sondergenehmigung bekommen. Er darf sein nostalgisches englisches Motorrad ohne Helm durch die Straßen steuern. Das wird er auch weiterhin dürfen. Die Behörde stellte jedoch bereits klar: Es ist ein Einzelfall.  

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom. 29. Oktober 2015, Aktenzeichen: 6 K 2929/14

 

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