Hat man eigentlich auch als „Ungläubiger“, als Atheist oder Andersgläubiger das Recht, auf einem katholischen oder evangelischen Kirchenfriedhof beerdigt zu werden? Oder muss man dafür unbedingt „Christ“ sein? Und wer bestimmt dann, wie man das Grab zu gestalten hat?

Geht man auf einen Friedhof, dann stellt sich unweigerlich die Frage, "Wer darf hier eigentlich liegen?". Nur die, die „Christen“ sind, Katholiken, Evangelen? Oder auch die, die „ungläubig“ sind?

Die Frage ist relativ einfach zu beantworten.

Sind es Gemeindefriedhöfe, gibt es gar kein Problem. Dann dürfen darauf „Gläubige“ wie „Ungläubige“ liegen.

Sind es Friedhöfe, die den Kirchen gehören, dann gibt es meist Verträge zwischen den Kirchen und den Gemeinden, die regeln, dass auch „Ungläubige“ auf diesem Friedhof bestattet werden können. Also, es ist meist kein Problem, auch als „Ungläubiger“ auf einen solchen Friedhof zu kommen und hier bestattet zu werden.

Die andere Frage ist, wie darf ich mein Grab gestalten.

Steht es mir frei, so ein großes Denkmal zu bauen oder eine Steinplatte auf mein Grab zu machen? Oder muss es mit Blumen bepflanzt sein? Nun, auch diese Gestaltung steht mir völlig frei. Ich habe im Rahmen meines Persönlichkeitsrechtes die Befugnis, die Gestaltung meines Grabes selbst zu bestimmen.

Eine Einschränkung gibt es allerdings und das ist die Friedhofsordnung. Die kann bestimmen, was erlaubt ist und was nicht. Aber die Friedhofsordnung muss sich auch daran orientieren, was im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes zulässig sein muss, das heißt, die Ordnungen haben Grenzen.

Finden Sie hier den passenden Anwalt in ihrer Nähe: