Du denkst an nichts Böses, es hat geschneit,  – und plötzlich blitzt es.
Du denkst: „Moment – hier war doch kein Tempolimit! Oder war das Schild einfach zugeschneit?“
Ein paar Tage später liegt der Bußgeldbescheid im Briefkasten – aber Du fragst Dich:
„Muss ich wirklich zahlen, wenn ich das Tempolimit gar nicht erkennen konnte?“

Die Antwort: Kommt drauf an! In bestimmten Fällen musst Du nicht zahlen – aber nur, wenn Du es richtig begründen kannst.
Hier erfährst Du, wann ein zugeschneites Schild zur Strafe führt – und wann nicht.

Schnee-Schild_unsplash

Tempolimit gilt nur, wenn es erkennbar ist

❗️Grundsätzlich gilt: Ein Verkehrszeichen ist nur dann rechtsverbindlich, wenn es für den Fahrer sichtbar und erkennbar ist.
Wenn ein Temposchild zugeschneit, verdreht oder umgekippt ist, gilt das Limit nicht – zumindest nicht automatisch!

⚠️ Aber: Du musst nachweisen können, dass das Schild wirklich nicht erkennbar war.

Was zählt bei der Bewertung?

Gerichte und Bußgeldstellen prüfen im Einzelfall:

❓ War das Schild komplett verdeckt (z. B. durch Schnee, Laub oder Schmutz)?
❓ War das Schild noch teilweise lesbar?
❓ Kannte der Fahrer die Strecke bereits vorher (z. B. täglicher Arbeitsweg)?
❓Gibt es andere Hinweise auf das Tempolimit (z. B. Tempo-30-Zone, Schulen)?
❓ Gibt es Beweisfotos vom Zustand des Schildes?

🤓 Tipp: Wenn Du vor Ort merkst, dass ein Schild verdeckt war – fahr zurück, mach sofort ein Foto mit Datum und Uhrzeit!

Was sagen Gerichte?

Gerichte urteilen hier nicht immer gleich – aber es gibt klare Tendenzen:

  • OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2004 (Az. 3 Ss OWi 106/04):
    Ein Temposchild war komplett mit Schnee bedeckt – der Fahrer musste nicht zahlen, weil das Schild objektiv nicht erkennbar war.
  • OLG Bamberg, Beschluss vom 10.10.2012 (Az. 3 Ss OWi 1211/12):
    Wenn ein Verkehrsschild nicht mehr als solches erkennbar ist, darf daraus kein Vorwurf gemacht werden.

‼️ ABER: Wenn Du die Strecke gut kennst oder schon öfter gefahren bist, kann Dir das als „Bekanntheit“ der Regelung ausgelegt werden.

Was solltest Du jetzt tun?

Wenn Du geblitzt wurdest, obwohl das Schild nicht erkennbar war, solltest Du:

  1. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen (innerhalb von 14 Tagen)
  2. Beweise sichern (z. B. Foto vom zugeschneiten Schild)
  3. Zeugen angeben, die bestätigen können, dass das Schild nicht lesbar war
  4. Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten – er prüft, ob sich der Einspruch lohnt

🤓 Tipp: Je besser Deine Nachweise, desto höher die Chance, dass Du nicht zahlen musst.

Mein Fazit: Ein zugeschneites Schild kann Dich vor dem Bußgeld retten – aber nur, wenn Du es beweisen kannst!

🧐 Tempolimits gelten nur, wenn Du sie auch erkennen kannst.
🧐 Ist das Schild zugeschneit, verdreht oder völlig verdeckt, kann das Verfahren eingestellt werden – aber nur mit guten Belegen.
Deshalb: Fotografiere das Schild, sichere Zeugen – und ziehe einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu, wenn es teuer wird.😊

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Gerichtsurteile zum Thema

  • OLG Hamm, 02.03.2004 (Az. 3 Ss OWi 106/04): Keine Strafe bei vollständig verdecktem Schild
  • OLG Bamberg, 10.10.2012 (Az. 3 Ss OWi 1211/12): Schild muss erkennbar sein – sonst keine Gültigkeit
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