Sie haben gute Chancen, keine Buße zahlen zu müssen.
Denn wenn ein Verkehrsschild nicht „lesbar“, also z. B. zugeschneit oder zugewachsen ist, darf ein Autofahrer nicht bestraft werden, sofern er die „ohne Schild geltende Höchstgeschwindigkeit“ einhält.
Da Sie im oben genannten Fall 50 km/h, also in der Stadt „ortsüblich“ unterwegs waren, müssen Sie normalerweise keine Strafe befürchten. Mit Betonung auf "normalerweise" - denn wenn sich herausstellen sollte, dass Sie die Strecke sehr gut kennen und eigentlich wissen, dass dort eine 30er-Zone ist, kann der Fall für Sie schon anders aussehen…
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
OLG Hamm: 3 RBs 336/09