Luisa D.:

"Gestern hat unser Nachbar voller Wut unser kleines Terriermädchen „Pauline“ getreten, weil die vor lauter Freude an ihm hochgesprungen ist. Wir kamen gerade aus dem Wald und unser Hund war zugegebenermaßen ziemlich schmutzig, aber unser Nachbar hat so fest zugetreten, dass wir direkt zum Tierarzt fahren mussten. Durfte er das so einfach tun oder haben wir selber Schuld?"

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Ein ganz klares Nein!

Auch wenn Tiere laut StGB Tiere leider immer noch als "Sache" gelten, wird eine Misshandlung nicht geduldet!

Ein Tier so zu treten, dass es sich dabei verletzt, ist Tierquälerei und kann bestraft werden!

Kein Kavaliersdelikt...

Tierquälerei wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Sie verjährt erst nach fünf Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem man von der Misshandlung erfahren hat. Nach § 18 TierSchG kann sie mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. 

Zusätzlich müssen im Zweifel solche Tierquäler auch für die eventuell anfallenden Tierarztrechnungen aufkommen.

...sondern eine Straftat

Vor kurzem wurde deshalb auch ein Mann zu 60 Tagessätzen (☞Was und wie hoch ist ein Tagessatz und wie berechnet Ihr ihn ganz einfach?") verurteilt, weil er einen betagten 13-jährigen Dackel wegen eines „Hundehäufchens“ auf seinem Grundstück derart trat, dass der kleine Mann einen halben Meter durch die Luft flog und sich dabei schwer verletzte.

 
 

Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Az. 942 Ds 8910 Js 239317/14

 

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