Ein ganz klares Nein!
Ein Tier so zu treten, dass es sich dabei verletzt, ist Tierquälerei und kann bestraft werden!
Kein Kavaliersdelikt...
Tierquälerei wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Sie verjährt erst nach fünf Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem man von der Misshandlung erfahren hat. Nach § 18 TierSchG kann sie mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Zusätzlich müssen im Zweifel solche Tierquäler auch für die eventuell anfallenden Tierarztrechnungen aufkommen.
...sondern eine Straftat
Vor kurzem wurde deshalb auch ein Mann zu 60 Tagessätzen (☞ „Was und wie hoch ist ein Tagessatz und wie berechnet Ihr ihn ganz einfach?") verurteilt, weil er einen betagten 13-jährigen Dackel wegen eines „Hundehäufchens“ auf seinem Grundstück derart trat, dass der kleine Mann einen halben Meter durch die Luft flog und sich dabei schwer verletzte.
☞ Tierquälerei: Hund im Wald angebunden und zum Sterben zurückgelassen
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Az. 942 Ds 8910 Js 239317/14