Nein, das stimmt nicht!
Außerdem könnte er mit diesem Schlüssel auch gar nichts anfangen, da er auch als Ihr Vermieter kein Recht hat, Ihre Wohnung ohne Ihre Bewilligung zu betreten!
Wann dürfte er nur rein?
Nur in wirklichen Notfällen - also wenn in der Wohnung während Ihrer Abwesenheit ein Feuer ausbricht, das Gas leckt oder es einen Wasserrohrbruch gibt - dürfte Ihr Vermieter Ihre Wohnung auch ohne Ihr Wissen betreten. Ein z.B. offen gelassenes Fenster gehört allerdings nicht zu diesen Notfallszenarien…
Was tun?
Damit Ihr Vermieter in einem wirklichen Notfall die Türe nicht aufbrechen muss, genügt es, wenn Sie ihm von Anfang an sagen, wer sonst noch einen Zweitschlüssel von Ihnen aufbewahrt. An diese Vertrauensperson muss er sich dann im Zweifel wenden und um den Schlüssel bitten.