Emilia B.: „Wir haben schon drei Kinder, deswegen habe ich mich sterilisieren lassen. Doch nach dem Eingriff bin ich dann doch noch einmal schwanger geworden! Kann ich jetzt vom Arzt Unterhalt für mein viertes Kind verlangen?“

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Das kommt tatsächlich darauf an!

Hat Sie der Arzt über eine „Versagerquote“ von 0,04 % hingewiesen?

Wenn ja, schuldet es Ihnen keinen Unterhalt. Der menschliche Körper ist sehr komplex und ob eine Sterilisation funktioniert, kann daher nicht immer garantiert werden.

Wenn nein, wird es teuer werden für ihn! Dann hat er Sie nicht richtig aufgeklärt und haftet für die Folgen.

Deshalb unser Tipp:

Gehen Sie zu solchen Beratungsgesprächen nie alleine, sondern nehmen Sie immer Ihren Partner oder eine Person Ihres Vertrauens mit.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

OLG Hamm Urt. v. 17.06.2014, 26 U 112/13

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