Eine Scheidung setzt das Trennungsjahr voraus.
Spätestens zum Scheidungstermin muss dieses abgelaufen sein. Das bedeutet zugleich, dass der Antrag auf Scheidung erst circa zwei bis drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden kann. Die verbleibenden Monate werden dann durch die Terminierung der gefragten Familiengerichte automatisch überbrückt.
Wozu dient das Trennungsjahr?
Irgendwann kann es in jeder Ehe dazu kommen, dass es einfach zu viel wird. Schlagen die Emotionen hoch, ist dann von Scheidung die Rede. Ein anderer Ausweg scheint in der momentanen Lebenssituation nicht denkbar...doch genau hier greift der Staat ein. Er möchte verhindern, dass solche weitgreifenden Entscheidungen "spontan" getroffen werden.
Denn weitgreifend ist diese Entscheidung - wesentlich weitgreifender, als wahrscheinlich die meisten in dem Moment vom "Ich lasse mich scheiden" ahnen...
Sinn und Zweck des daraufhin folgenden "Zwangs-Jahres" ist es dann unter anderem, diese weitgreifenden Folgen zu überblicken. Schließlich müssen eine Vielzahl an gravierenden Entscheidungen getroffen werden: zu den Kindern, den künftigen Wohnorten, den gemeinsamen Vermögenswerten oder Schulden und natürlich zum Unterhalt. Viele dieser Fragen fordern einfach Zeit und lassen sich mit einigen Monaten Vorlauf bis zum Scheidungstermin solider klären.
Was passiert im Trennungsjahr?
Die Zeit, in der die Partner Bett und Tisch miteinander geteilt haben, ist vorbei.
Ganz klar wird das natürlich, wenn einer der Partner die eheliche Wohnung verlässt und sich der Kontakt auf ein Mindestmaß beschränkt. Dies ist dann auch der "einfachere" Weg, die Trennung später nazuweisen.
Wesentlich schwieriger wird es, wenn eine räumliche Trennung nicht möglich ist. Bleiben die Partner in einer Wohnung, wozu sie in vielen Fällen schon aus finanziellen Gründen gezwungen sind, muss die Trennung dennoch gelebt werden!
Das heißt konkret: Jeder kocht, wäscht und lebt für sich.
Der Kühlschrank muss klar aufgeteilt sein, gemeinsam am Tisch sitzen und essen geht nicht, außer, jeder isst in dem Moment nur das, was er selber gekauft und zubreitet hat. Was das an psychischem Stress bedeutet, ist wohl jedem klar...
Kommt es im Trennungsjahr wieder zu einer Annäherung, ist das natürlich wünschenswert (um diesen Versuch geht es schließlich). Sollte der Versuch der Aussöhnung dann aber trotzdem wieder scheitern, bleibt die Frage, ob das Trennungsjahr wieder von vorne losgeht.
Gerichte haben entschieden, dass das Trennungsjahr nicht unterbrochen oder gehemmt wird, wenn der Versöhnungsversuch nur eine "kurze Zeit" dauerte, das heißt, wenn das Paar "nur" ein paar Wochen bis max drei Monate ihr "altes Leben" fortsetzt.
Noch am Rande:
Das Trennungsjahr muss nicht vorher beantragt werden, man muss es aber beim Scheidungsantrag nachweisen können.
Welche finanziellen Auswirkungen bestehen?
Steuerlich haben die Noch-Eheleute die Wahl, können also auch weiterhin eine gemeinsame Veranlagung wählen. Sie müssen aber nicht.
Die wichtigste finanzielle Neuregelung besteht im Trennungsunterhalt.
Damit wird sichergestellt, dass der finanziell stärke Partner innerhalb fester Regeln für den Unterhalt des anderen aufkommen muss. Von essentieller Bedeutung ist das gerade in Fällen, in denen ein Partner (noch immer meist die Frau) den Haushalt geführt hat und somit kein eigenes Einkommen besitzt.
Der Trennungsunterhalt gilt nur für die Zeit bis zur Scheidung – hat mit den nachehelichen Regelungen also zunächst nichts zu tun. Fragen des Zugewinnausgleichs werden erst bei der Scheidung geklärt. Kommt es im Trennungsjahr zu Unregelmäßigkeiten, zweigt also einer der Partner höhere Beträge ab, wird dies bei der Scheidung in die Berechnung einbezogen.
Trennungsunterhalt in Kürze
Die Zahlung von Trennungsunterhalt setzt mehrere Punkte voraus. Dazu zählen die Trennung selbst und die Zahlungsfähigkeit des finanzstärkeren Partners (der Selbstbehalt liegt um die 1.280 Euro). Zudem muss beim finanzschwächeren Partner Bedürftigkeit bestehen.
Ist zum Beispiel die Frau bisher zuhause geblieben, kann sie im Trennungsjahr auch nicht zur Arbeitsaufnahme verpflichtet werden. Nach dessen Ablauf sieht das allerdings anders aus, insofern keine kleinen Kinder zu versorgen sind.
Auf den Trennungsunterhalt darf der schwächere Partner übrigens nicht verzichten, da anderenfalls womöglich Sozialleistungen vom Staat gezahlt werden müssten.
Wie hoch der Trennungsunterhalt ausfällt, wird dann im Einzelfall berechnet. Grundlage sind die Bruttoeinkommen abzüglich bestimmter Vorsorgewerte, letztlich also ein bereinigtes Nettoeinkommen. Eine Tabelle wie beim Kindesunterhalt - die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle" - gibt es nicht. (☞ "Anwendung der Düsseldorfer Tabelle: Das sind die größten Fehler")
Woher weiß ich die Einkommensverhältnisse meines Partners?
Es besteht eine Offenlegungspflicht in allen Belangen. Wird diese nicht erfüllt, holt das Familiengericht die Informationen direkt beim Arbeitgeber, den Banken und dem Finanzamt ein.
Planung für die Zukunft
Das Trennungsjahr geht einem neuen Lebensabschnitt voraus, in dem wenig bleibt, wie es vorher war. Die Partner sind deswegen gut beraten, in der Zeit des Trennungsjahres in finanziellen Fragen einvernehmliche Lösungen zu finden und diese gegebenenfalls notariell beglaubigen zu lassen. Anderenfalls wird ein Teil des gemeinsamen Besitzes künftig Anwälten gehören...
Zu den finanziellen Dingen, die geklärt werden müssen, gehören zum Beispiel gemeinsame Konten und Versicherungen sowie der Umgang mit Immobilienbesitz. Daneben ergibt sich eine Vielzahl an Erwägungen, bei denen die Finanzen im Hintergrund stehen. Das betrifft zu allererst die Erziehung der Kinder, aber auch praktische Fragen wie die ☞ Nutzung der bisherigen Mietwohnung oder wer welchen Anwalt nimmt und auf welche Art man zukünftig miteinander umgehen und kommunizieren möchte...