Darf derjenige, der im Mietvertrag steht oder dem die Wohnung oder das Haus vielleicht sogar gehört, den Partner bei einer Trennung oder Scheidung einfach hinausschmeißen?

Eine unserer Userinnen hat ein Riesenproblem: Sie hatte mit ihrem Mann einen heftigen Streit gehabt und der hat sie und die beiden Kinder dann einfach aus der Wohnung rausgeschmissen, hat die Schlösser ausgetauscht und hat gesagt: „Ihr kommt hier nicht mehr rein, das ist meine Wohnung, ich stehe im Grundbuch

Darf der das?

Nein! So einfach geht es natürlich nicht.

Was tun?

Die Userin kann zum Anwalt gehen und mit einer einstweiligen Anordnung sogleich wieder in die Wohnung  zurück kommen. Der Mann darf nämlich nicht die Schlösser austauschen und schon gar nicht sie und die beiden Kinder rausschmeißen.

Hier beurteilt das Gericht immer danach, was dem Kindeswohl entspricht. Und dem Kindeswohl entspricht sicherlich am meisten, wenn die Kinder in der Wohnung bleiben können.

So, jetzt ist der Mann aber immer noch drin und es droht immer wieder Streit zu geben. Und deshalb kann die Frau sogar verlangen, dass sie die Ehewohnung - zumindest bis zur Ehescheidung - für sich zugesprochen bekommt. Denn das ist sicherlich das, weil es dem Kindeswohl am meisten entspricht.

Hat der Mann sogar die Hand erhoben und sie vielleicht geschlagen, dann gibt es gar nicht mehr viel zu diskutieren. Dann wird sie die Wohnung mit Sicherheit bis zur Scheidung zugesprochen bekommen.

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