Bekomme ich mein Bürgergeld gestrichen, weil ich einen Job abgelehnt habe?

Du bekommst Bürgergeld – und jetzt verlangt das Jobcenter, dass Du einen bestimmten Job annimmst.
Aber was, wenn Du ihn gar nicht willst? Oder er nicht zu Dir passt?
Darf das Jobcenter Dir dann das Geld streichen?

In diesem Artikel erfährst Du, wann Dir Kürzungen beim Bürgergeld drohen, welche Regeln für Arbeitsangebote gelten – und was Du tun kannst, wenn es ernst wird.

Foto von Sean Thoman auf Unsplash

Ja – Bürgergeld kann gekürzt werden, wenn Du einen Job ablehnst

⚠️ Wenn Du ohne wichtigen Grund ein Arbeitsangebot ablehnst, darf das Jobcenter Deine Leistungen kürzen.

🤔 Die Regelungen dazu stehen im § 31 SGB II: Bei Pflichtverstößen – z. B. Verweigerung eines zumutbaren Jobs – kann es zu sogenannten Leistungsminderungen kommen.

‼️ Wichtig: Du wirst nicht sofort gestrichen, sondern das Bürgergeld wird anteilig gekürzt – in mehreren Stufen.

‼️ Aber Achtung: Wenn Du unter 25 bist, können die Kürzungen schneller und härter erfolgen – hier ist eine sofortige Kürzung möglich, auch bei der Miete.

Wie stark kann das Bürgergeld gekürzt werden?

Die Kürzungen erfolgen gestaffelt – abhängig davon, wie oft Du ablehnst:

Ablehnung

Minderung

Dauer

1. Verstoß

10 % Minderung

für 1 Monat

2. Verstoß

20 % Minderung

für 2 Monate

3. Verstoß

30 % Minderung

für 3 Monate

⚠️ Maximal dürfen 30 % gekürzt werden – mehr ist nicht erlaubt, seit der Reform des Sanktionsrechts 2023.

Wann darf ich einen Job ablehnen – ohne Kürzung?

Du darfst ablehnen, wenn Du einen wichtigen Grund hast – das prüft das Jobcenter individuell.

Mögliche anerkannte Gründe:

✅ Der Job gefährdet Deine Gesundheit (ärztliches Attest)
✅ Die Arbeitszeiten kollidieren mit der Kinderbetreuung
✅ Der Job verstößt gegen Deine Religion oder ethische Überzeugung
✅ Der Arbeitsweg ist unzumutbar (z. B. mehr als 2,5 Stunden täglich)
✅ Du bist noch in einer Bildungsmaßnahme oder Umschulung

🤓 Tipp: Lege dem Jobcenter immer schriftliche Nachweise vor – Atteste, Betreuungsscheine, Fahrtzeiten – um Deine Ablehnung zu begründen.

Was sagt die Rechtsprechung?

🤔 Beispiel:
Das Sozialgericht Düsseldorf entschied, dass eine Bürgergeld-Empfängerin nicht sanktioniert werden durfte, weil die angebotene Stelle zu weit entfernt war und sie keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung hatte (Az. S 35 AS 3425/20).

👉 Das zeigt: Die Zumutbarkeit muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Was kannst Du tun, wenn das Jobcenter kürzt?

👍 Widerspruch einlegen: Innerhalb von 1 Monat schriftlich
👍 Begründung einreichen: Zeige, warum Du den Job nicht annehmen konntest
👍 Beratung holen: z. B. bei der Beratungsstelle der Arbeitslosenhilfe, dem Sozialverband VdK, einer Sozialberatung oder einem Fachanwalt für Sozialrecht

🤓 Tipp: Du hast ein Recht darauf, dass das Jobcenter Deine individuellen Umstände berücksichtigt – lass Dich nicht unter Druck setzen!

Mein Fazit: Bürgergeld wird gekürzt – aber nicht einfach gestrichen

🧐 Wenn Du einen Job ohne wichtigen Grund ablehnst, kann Dein Bürgergeld gekürzt werden – Schritt für Schritt.
🧐 Aber: Nicht jeder Job ist automatisch zumutbar. Es kommt auf Deine persönliche Situation an.
🧐 Wichtig ist, dass Du nachvollziehbare Gründe dokumentierst und rechtzeitig reagierst, wenn das Jobcenter Dich sanktionieren will.

Wenn Du unsicher bist oder Hilfe brauchst, wende Dich an eine Sozialberatung oder einen Fachanwalt für Sozialrecht – so vermeidest Du unnötige Kürzungen.😊

 Hier findest Du einen Fachanwalt für Sozialrecht in Deiner Nähe

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Gerichtsurteile zum Thema

  • SG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2021 (Az. S 35 AS 3425/20): Keine Sanktion bei berechtigter Ablehnung wegen Betreuungspflicht
  • LSG Hessen, Urteil vom 15.06.2018 (Az. L 7 AS 77/18): Ablehnung eines sittenwidrigen Jobs rechtfertigt keine Sanktion
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