Ja, ist es. Zumindest zu einem Teil.
Wenn Sie gepfändet werden, dürfen Sie gemäß § 850 a Nr. 4 ZPO nur soviel vom Weihnachtsgeld behalten, wie es der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens entspricht, dieser Betrag ist jedoch gedeckelt auf höchstens 500.- €. Alles darüber müssten Sie abgeben.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
§ 850 a Nr. 4 ZPO