Sebastian K.: "Ist mein Weihnachtsgeld pfändbar?"

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Ja, ist es. Zumindest zu einem Teil.

Wenn Sie gepfändet werden, dürfen Sie gemäß § 850 a Nr. 4 ZPO nur soviel vom Weihnachtsgeld behalten, wie es der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens entspricht, dieser Betrag ist jedoch gedeckelt auf höchstens 500.- €. Alles darüber müssten Sie abgeben.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

§ 850 a Nr. 4 ZPO

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