Wenn Ihr Vertrag nicht genau festlegt, wie viel Sie bekommen, darf er das.
Aber:
Hat Ihr Arbeitgeber jedes Jahr eine Gratifikation ausbezahlt, ist eine sogenannte "betriebliche Übung" eingetreten und Sie haben tatsächlich einen Anspruch darauf. Ihr Chef darf dann also nicht plötzlich "nichts" zahlen, auch wenn die Zahlungen bis dahin immer freiwillig waren. Versäumt Ihr Arbeitgeber zudem einmal, die Höhe des Weihnachtsgelds festzulegen, können Sie das Arbeitsgericht anrufen. Das legt dann die Höhe fest.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BAG: 10 AZR 26/12