Das wäre ja noch schöner! Zwar wurde tatsächlich deswegen einer Mutter aus Gelsenkirchen der Zusatzverdienst von ihrem Arbeitgeber gestrichen, das Arbeitsgericht entschied aber, dass das eine unzulässige Diskriminierung war! Die Folge: Der Weihnachtsbonus musste nachgezahlt werden.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Arbeitsgericht Gelsenkirchen (3 CA 123/97)