Nein, gehen Sie auf keinen Fall auf das „Angebot“ ein!
Denn sobald Sie schwanger sind, darf Ihnen Ihr Chef weder kündigen noch widerrechtlich mit einer Kündigung drohen!
Viele Arbeitgeber wissen das eigentlich, nutzen aber immer wieder die Angst der Frauen aus. Gerne wird dann auch im Aufhebungsvertrag ein Klageverzicht vereinbart, den die Frauen ebenfalls mit unterschreiben. Die meisten Frauen meinen dann auch, sie seien rechtlos und hätten später keine Chance mehr, gegen diesen Vertrag anzugehen, da sie ihn ja akzeptiert und unterschrieben hätten.
Doch das ist falsch!
Selbst wenn Sie solch eine Klausel unterschrieben haben, ändert das nichts daran, dass die Drohung mit der Kündigung nicht rechtmäßig war! Gehen Sie unbedingt zu einem Anwalt und wehren Sie sich!
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BAG Urt. v. 12.3.2015, 6 AZR 82/14
§ 123 BGB