Video-Tipps rund ums Recht

Kleine Reparaturen in der Mietwohnung. Wer zahlt für Bagatellschäden?

Die Steckdose ist defekt, die Lampe geht nicht oder eine Fliese ist gerissen. Kleinkram, aber die Reparatur muss trotzdem gemacht und  bezahlt werden, auch wenn es nur „Bagatellschäden“ sind.  Doch wer muss sich darum kümmern und schlußendlich die Rechnung bezahlen? Ist ev. sogar eine Mietminderung möglich, wenn sich der Vermieter nicht darum kümmert oder zahlt?

Ja, was ist denn eigentlich, wenn Ihr Mängel in der Mietwohnung habt, also in Eurer Mietwohnung? Das heißt die Steckdose is kaputt, die Lampe geht nicht mehr, die Türen schließen nicht oder eine Fliese ist geplatzt und man kann sich daran verletzen.

Euer Vermieter reagiert nicht!

Was ist dann? Wer trägt die Kosten? Was könnt Ihr tun?

Also, zunächst einmal müsst Ihr Euren Vermieter darüber informieren, dass so ein Mangel besteht. Dann müsst Ihr dem Vermieter schriftlich eine Frist setzen und ihn bitten, binnen dieser Frist diesen Mangel zu beheben.

Tut er das nicht, dann solltet Ihr ihn noch einmal anschreiben und ihm mitteilen, dass Ihr für den Fall, dass er den Mangel nicht behebt, einen Unternehmer beauftragt, das heißt einen Handwerker bestellt. Diesen Handwerker, den müsst Ihr dann zunächst einmal selber bezahlen, weil Ihr ihn ja auch beauftragt. Aber die Kosten für diesen Handwerker, die könnt Ihr dann, wenn Euer Vermieter die zweimalige Aufforderung und Fristsetzung verstreichen lässt, diese Kosten könnt Ihr von dem Vermieter dann zurückverlangen.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage:

Verkürzter Weg? Kann ich das mit der Miete aufrechnen?

Das ist ein Problem. In den meisten Mietverträgen steht ein Aufrechnungsverbot und deshalb würde ich das sein lassen. Also, Frist setzen, mit Ablehnungsandrohung. Tut der Vermieter nichts, den Handwerker selbst beauftragen. Man muss ihn selber bezahlen, kann dann die Kosten aber vom Vermieter zurück erstattet verlangen.

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