Ihr wollt eine Ware umtauschen und geht in das Geschäft, wo es gekauft wurde, doch der Verkäufer weigert sich, es zu tun. Habt Ihr jetzt ein Recht auf einen Umtausch? 

Auch das ist ein Klassiker zur Weihnachtszeit: die Großmutter hat sich eine Riesenmühe geben und einen tollen Pulli ausgesucht, der auch richtig teuer war. Das Problem nur: der Pulli gefällt dem Enkel nicht.

Was kann er tun? Er will ihn umtauschen.

Hat er einen Anspruch darauf?

Also, grundsätzlich muss man sagen, fast jeder Verkäufer macht da mit und tauscht diesen Pulli um. Denn er will ja einen zufriedenen Kunden haben. Aber einen Anspruch, einen wirklich rechtlichen Anspruch auf Umtausch, den hat man tatsächlich nicht.

Den hätte man nämlich nur dann, wenn der Pulli fehlerhaft gewesen wäre, also einen Mangel wie zum Beispiel ein Loch aufgewiesen hätte. Ein „nicht gefallen“ ist aber nicht ein solcher Fehler.

Also, wenn der Verkäufer mitmacht, dann ist das Kulanz und dann sollte man zu diesem Verkäufer ganz besonders freundlich sein.

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