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Fehler bei der Mietabbuchung: Wer haftet und zahlt für die entstandenen Kosten?

Euer Vermieter hat falsch oder zu früh abgebucht. Es entstehen Kosten, weil Ihr eine Rückbuchung veranlasst oder Überziehungszinsen entstanden sind. Wer haftet und zahlt?

Ihr habt in Eurem Mietvertrag eine Frist stehen, bis wann Ihr die monatliche Miete bezahlen müsst. Euer Vermieter hat - das ist gar nicht so selten - einen Abbuchungsauftrag, das heißt eine Abbuchungsermächtigung. Er kann von Eurem Konto die Miete monatlich herunternehmen.

Was ist, wenn der Vermieter damit einen Fehler macht und zum Beispiel vor Fälligkeit die Miete abbucht?

Also, die Miete ist fällig am Dritten. Er bucht aber bereits schon am 15. vorher die Miete ab. Folgt vielleicht, dass das Konto nicht gedeckt ist. Jetzt stellt Euch vor, die Bank lässt diese Buchung dann zurückgehen und verlangt dafür Geld.

Was ist mit diesen Kosten zum Beispiel? Was ist mit Zinskosten? Was ist vielleicht mit anderen Stornierungskosten, die dem Mieter deshalb entstehen, weil der Vermieter einfach zu früh die Miete runter bucht?

Nun, der Vermieter hat sich hier in diesem Falle vertragswidrig verhalten und er ist im Rahmen des Schadensersatzes verpflichtet, alle die dem Mieter entstehenden nachteiligen Folgen, das heißt die gesamten Kosten, die durch die Fehlbuchung entstanden sind, zu erstatten. Dazu gehören zum Beispiel die Rücklastkosten, zum Beispiel ein Zinsverlust, zum Beispiel Buchungskosten der Bank, die nicht direkt mit der Rücklast in Verbindung stehen, sondern zusätzlich entstanden sind.

All das kann er aufrechnen und dann vom Vermieter erstattet verlangen. Wenn der Vermieter ihm jetzt noch einmal eine Miete zu viel zurück gebucht hat, weil er sein Versehen eingesehen hat, dann kann man mit dieser zu viel bezahlten Miete im Zweifel sogar aufrechnen.

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