Ja, sie ist dazu sogar verpflichtet!
Eine Werkstatt muss ihren Kunden nach jedem Wechsel von z. B. Winterreifen deutlich darauf hinweisen, dass die Radmuttern nach ca. 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Andernfalls hat sie für eventuelle Unfallkosten aufzukommen. Selbst der bloße Texthinweis (ohne besondere Hervorhebung) auf der Rechnung genügt nicht.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Landgericht Heidelberg: 1 S 9/10