Hans-Peter K: "Ich hatte einen Unfall, nachdem ich in der Werkstatt einen Reifenwechsel habe machen lassen. Die Radmuttern hatten sich nachträglich wieder etwas gelöst. Meine Werkstatt hatte mich aber nicht explizit darauf hingewiesen, dass ich die Muttern nach einigen Kilometern zur Sicherheit selber hätte nachziehen müssen, da ich schon öfters bei ihnen zum Reifenwechsel gewesen war. Und ich habe es darauf tatsächlich vergessen zu machen. Hätte mir aber meine Werkstatt nicht jedes Mal wieder sagen müssen, dass ich meine Radmuttern nachziehen soll, auch wenn ich es eigentlich weiß? Dann hätte ich bestimmt daran gedacht und der Unfall wäre nicht passiert!"

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Ja, sie ist dazu sogar verpflichtet!

Eine Werkstatt muss ihren Kunden nach jedem Wechsel von z. B. Winterreifen deutlich darauf hinweisen, dass die Radmuttern nach ca. 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Andernfalls hat sie für eventuelle Unfallkosten aufzukommen. Selbst der bloße Texthinweis (ohne besondere Hervorhebung) auf der Rechnung genügt nicht.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Landgericht Heidelberg: 1 S 9/10

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