Hier hört der Spaß dann tatsächlich auf
Es kann wirklich manchmal sehr ärgerlich sein, wenn man sich alle Mühe gibt, der Nachbar hingegen ein Freund des verwilderten oder sogar verwahrlosten Gartens ist. Dann wird es tatsächlich schwierig mit der unweigerlich „herüber-gewehten“ Unkrautkontrolle.
Das sagt das Gesetz
Grundsätzlich gilt: Jeder darf seinen Garten so gestalten, wie er möchte. Selbst wenn Unkraut, Pollen oder herunterfallendes Laub zu Dir hinüberwehen und Du dadurch mehr Arbeit hast, kannst Du dagegen meistens nichts tun.
Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn der Garten über Jahre hinweg völlig verwahrlost und sich das gesamte Wohngebiet eigentlich durch gepflegte Gärten auszeichnet, kannst Du Dich eventuell auf das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis (§ 242 BGB) berufen und einen Beseitigungsanspruch geltend machen.
Was ist mit Deinen Mietern?
Falls Dein eigener Mieter den Garten verwildern lässt, hast Du mehr Rechte! Laut einem Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 1 S 119/09) kannst Du ihn dazu verpflichten, den Garten in einem gepflegten Zustand zu halten. Falls er das nicht tut, darfst Du sogar einen Gärtner beauftragen und ihm die Kosten auferlegen – aber nur, wenn im Mietvertrag steht, dass er zur Pflege verpflichtet ist.
⚠️ Achtung: Ein Mieter darf allerdings aus einem gepflegten Rasen eine blühende Wiese machen, solange er diese aktiv pflegt.
Mein Fazit:
🧐 Auch wenn Dich der Garten Deines Nachbarn stört – rechtlich kannst Du dagegen meistens nichts unternehmen. Nur in extremen Fällen von Verwahrlosung in einem sonst gepflegten Wohngebiet kann ein Anspruch bestehen. Falls Du als Vermieter mit einem nachlässigen Mieter zu tun hast, kannst Du jedoch unter bestimmten Bedingungen eine Gartenpflege durchsetzen.
Falls Du unsicher bist, ob in Deinem Fall ein Anspruch besteht, kann ein Fachanwalt für Mietrecht oder ein Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht weiterhelfen.😊
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Gerichtsurteile zum Thema:
- LG Köln, Az.: 1 S 119/09 – Gartenpflege durch Mieter
- § 242 BGB – Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis