Eventuell haftet tatsächlich der Hersteller! Denn es gibt eine Rechtsprechung, die besagt, dass elektronische Geräte so konstruiert sein müssen, dass sie auch bei unvorsichtigem Gebrauch nicht direkt kaputt gehen dürfen. Wenn Ihnen also so etwas einmal passieren sollte: Bestehen Sie darauf, dass das Gerät kostenlos repariert wird.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
AG Frankfurt/M, 32 C 3493/03-48