David A.: "Wir haben unserer Tochter ein Notebook gekauft. Als sie versuchte, den Deckel des Akkufachs zu öffnen, ist er ihr abgebrochen. Das neue Gerät ist jetzt kaputt. Bleiben wir nun auf unserem Schaden sitzen, weil wir unvorsichtig waren, oder haftet eventuell der Hersteller?"

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Eventuell haftet tatsächlich der Hersteller! Denn es gibt eine Rechtsprechung, die besagt, dass elektronische Geräte so konstruiert sein müssen, dass sie auch bei unvorsichtigem Gebrauch nicht direkt kaputt gehen dürfen. Wenn Ihnen also so etwas einmal passieren sollte: Bestehen Sie darauf, dass das Gerät kostenlos repariert wird.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

AG Frankfurt/M, 32 C 3493/03-48

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