Grundsätzlich sind Sie versichert, keine Sorge. Allerdings besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz tatsächlich nur bis zum offiziellen Ende der Feier. Und die endet - falls ein offizieller Schluss nicht festgelegt wurde - sobald der Vorgesetzte geht.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
SG Frankfurt/M.: S 10 U 2623/03