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Grundsätzlich sind Sie versichert, keine Sorge. Allerdings besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz tatsächlich nur bis zum offiziellen Ende der Feier. Und die endet - falls ein offizieller Schluss nicht festgelegt wurde - sobald der Vorgesetzte geht.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

SG Frankfurt/M.: S 10 U 2623/03

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