Bis 8. Lebensjahr:
Ja, sie darf noch auf dem Gehweg fahren und das sollte sie auch! Denn Meike ist erst 6 Jahre alt und muss deshalb sogar dort fahren.
Die Straßenverkehrsordnung besagt nämlich, dass Kinder bis zum 8. Lebensjahr nicht auf der Straße fahren dürfen, auch nicht auf einem Radweg. Nur wenn dieser vorhanden und baulich von der Fahrbahn getrennt ist, dürfen ihn auch Kinder unter acht Jahren benutzen.
Kinder bis zum 10. Lebensjahr haben die Wahl: Straße oder Gehweg. Danach ist der Gehweg für alle tabu, außer, Sie begleiten Ihr Kind, welches noch keine 10 Jahre alt ist: dann dürfen auch Sie auf dem Gehweg fahren.
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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
§ 2 Abs. StVO