Grundregel: Wer auffährt, ist meist schuld!
Grundsätzlich gilt: Wer ein parkendes Auto rammt, trägt in der Regel die Schuld! Laut § 1 StVO musst Du im Straßenverkehr jederzeit vorsichtig und aufmerksam sein.
🥴 Typische Fälle, in denen Du schuld bist:
☞ Du hast das Auto übersehen oder zu spät reagiert.
☞ Du warst abgelenkt (z. B. durch das Handy oder Navi).
☞ Du bist zu schnell gefahren oder hast den Sicherheitsabstand nicht eingehalten.
☞ Glatteis oder schlechte Sicht haben Dich nicht vom Anhalten abgehalten.
🤓 Tipp: Falls Du gegen ein parkendes Auto fährst, informiere sofort den Halter oder die Polizei – sonst droht Fahrerflucht!
Gibt es Fälle, in denen der Halter des parkenden Autos mitschuldig ist?
Ja, es gibt Ausnahmen! Nicht immer trifft den Unfallverursacher die volle Schuld.
‼️ Mögliche Mitschuld des Halters:
☞ Falsch geparkt: Das Auto stand im absoluten Halteverbot oder in einer engen Kurve.
☞ Teilweise auf der Fahrbahn: Wenn das Auto so weit auf der Straße steht, dass es kaum zu umgehen ist.
☞ Schlechte Sichtbarkeit: Unbeleuchtetes Parken auf einer schlecht beleuchteten Straße oder im Halteverbot bei Nacht.
☞ Verkehrsbehindernd abgestellt: Wenn das Auto eine Einfahrt oder Feuerwehrzufahrt blockiert.
🤓 Tipp: Falls das parkende Auto falsch abgestellt war, kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten!
Was passiert, wenn Du gegen eine sich plätzlich öffnende Autotür fährst?
Wer ist schuld, wenn sich plötzlich die Tür eines parkenden Autos öffnet und Du hineinfährst?
⚠️ Grundregel: Derjenige, der die Autotür öffnet, muss sich vergewissern, dass dies gefahrlos möglich ist! (§ 14 StVO). Das bedeutet, dass der Aussteigende haftet, wenn er die Tür plötzlich aufreißt und Dich dabei gefährdet.
Wer trägt die Schuld?
☞ Der Fahrer, der die Tür unachtsam öffnet, haftet in der Regel für den Schaden.
☞ Falls Du zu schnell oder zu nah am parkenden Auto vorbeigefahren bist, kann eine Mitschuld bestehen.
☞Falls Du korrekt gefahren bist und die Tür ohne Vorwarnung aufging, haftet der Aussteigende meist zu 100 %.
🤓 Tipp: Falls Dir das passiert, sichere sofort Beweise (Fotos, Zeugenaussagen) und informiere die Versicherung!
Was musst Du tun, wenn Du ein parkendes Auto beschädigst?
✅ Richtiges Verhalten nach einem Unfall:
1️⃣ Sofort anhalten – Fahrerflucht ist strafbar!
2️⃣ Polizei oder Halter informieren – Warte mindestens 30 Minuten am Unfallort.
3️⃣ Fotos machen – Dokumentiere den Schaden mit Bildern.
4️⃣ Schadensmeldung bei der Versicherung – Deine Kfz-Haftpflicht übernimmt den Schaden am anderen Auto.
❌ Was Du NICHT tun solltest:
- Einfach weiterfahren – das ist Unfallflucht und kann mit Geldstrafe oder Führerscheinentzug geahndet werden!
- Nur eine Notiz hinterlassen – das reicht nicht aus!
🤓 Tipp: Falls der Halter nicht auffindbar ist, informiere in jedem Fall die Polizei und Deine Versicherung!
Wer zahlt den Schaden?
Das hängt davon ab, wer schuld ist!
Typische Szenarien:
✅ Du bist allein schuld: Deine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden am anderen Auto, Dein eigener Schaden wird nur von Deiner Kasko-Versicherung übernommen.
✅ Beide tragen Schuld: Die Haftpflichtversicherungen beider Fahrer übernehmen anteilig die Kosten.
✅ Der andere trägt Schuld: Falls das parkende Auto unrechtmäßig abgestellt war oder eine Tür ohne Beachtung des Verkehrs geöffnet wurde, kann eine Mithaftung geprüft werden.
🤓 Tipp: Falls Du Dir unsicher bist, ob Du wirklich die volle Schuld trägst, lasse den Fall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen!
Mein Fazit: Meistens haftet der Fahrer – aber nicht immer!
🧐 Wer gegen ein parkendes Auto fährt, trägt fast immer die Schuld. Falls das andere Fahrzeug jedoch verkehrsbehindernd oder unbeleuchtet geparkt war oder eine Tür plötzlich geöffnet wurde, kann eine Mitschuld bestehen. Wichtig ist, dass Du den Unfall meldest und Beweise sicherst, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen!
Falls es Unklarheiten gibt, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen.😊
☞ Hier findest Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Deiner Nähe
Gerichtsurteile zur Mitschuld:
- OLG Frankfurt, Urteil vom 27.09.2017 (Az. 16 U 212/16): Ein Autofahrer musste nur 75 % des Schadens zahlen, weil das geparkte Auto an einer engen Stelle abgestellt war.
- LG Hamburg, Urteil vom 15.06.2018 (Az. 331 O 97/17): Ein falsch geparktes Auto in einer Kurve führte zu 50 % Mitschuld des Halters.
Gerichtsurteile zur Tür-Kollision:
- OLG Celle, Urteil vom 18.02.2015 (Az. 14 U 113/14): Wer unachtsam die Autotür öffnet, trägt die volle Schuld am Unfall.
- OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2018 (Az. I-1 U 46/17): Eine Teilschuld kann bestehen, wenn der vorbeifahrende Autofahrer zu nah an parkenden Fahrzeugen fährt.