Ja, das haben Sie im Zweifel tatsächlich. Und Sie könnten sogar Geld bekommen, wenn der Arzt durch eine falsche Diagnose unnötigerweise bei Ihnen Ängste und Sorgen ausgelöst hat. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht in Bamberg einem Mann, dessen Arzt ihn bei einem Termin mit „dringendem Verdacht auf Hodenkrebs“ konfrontierte, ein Schmerzensgeld von immerhin 2500 Euro zugesprochen, da die Diagnose sich im Nachhinein als falsch herausstellte.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Oberlandesgericht Bamberg (4 U172/02)