Passen Sie bitte auf, wenn Sie dem Nachbarn helfen, denn auch wenn es sich nur um eine gutgemeinte Gefälligkeit gehandelt hat, haften Sie bei einem Schaden im Zweifel im vollen Umfang!

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Die Geschichte begann harmlos: Eine Frau bat den Nachbarn, an der Außenfassade des Hauses eine Lampe anzubringen. Das tat er zwar gerne, aber leider nicht gut.

Ein Fassadenarbeiter, der einige Zeit später am Gebäude arbeiten sollte, erlitt einen heftigen Stromschlag, als er ahnungslos eben diese Lampe berührte. Die Folgen des Unfalls waren dramatisch und die fatale Diagnose für den Verunglückten lautete 100 % Behinderung und Pflegebedürftigkeit.

Kleiner Fehler, großer Schaden

Doch was war die Ursache für den Vorfall? Der Nachbar hatte beim Montieren der Lampe übersehen, dass ein Nagel in der Wand den Schutzleiter des Lampenkabels durchtrennt hatte. Unglücklicherweise war die Außenlampe von einem stromführenden Gehäuse umrandet, und genau dies wurde dem Fassadenarbeiter auf seinem Metallgerüst zum Verhängnis.

Wer muss zahlen?

„Es war doch bloß eine Gefälligkeit“, argumentierte der handwerkende Nachbar vor Gericht, nachdem ihn der Fassadenarbeiter auf Zahlung von fast 600.000 Euro Schmerzensgeld und einer lebenslangen Rente verklagte. Das Oberlandesgericht sah dies aber anders und stellte fest, dass der Nachbar bei der Montage den Fehler hätte bemerken müssen. Zumindest hätte er sorgfältiger vorgehen müssen und hafte deswegen für den Schaden.

Eine teuer bezahlte Nachbarschaftshilfe.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Oberlandesgericht Koblenz, Urt. v. 02.04.2014 Az. 5 U 311/12

§ 823 BGB

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