Jan M.: "Ein Lastwagen hatte nachts Teile seiner Ladung verloren und ich bin hineingefahren, weil ich es zu spät gesehen habe. Bekomme ich den Schaden ersetzt?"

Straße-nachts _pexels

Ja, aber nicht ganz.

30% der Schadenssumme (und dabei ist es egal, ob es Sach- oder Personenschäden sind!) müssen Sie selber übernehmen. Denn Sie müssen immer damit rechnen, dass in der Dunkelheit  ein unbeleuchtetes Hindernis auftauchen könnte. Wenn Sie den Unfall dann nicht mehr vermeiden können, bedeutet das in den meisten Fällen, dass Sie einfach zu schnell gefahren sind. Sie haben also eine Mitschuld - die Juristen sprechen hier von einer "Betriebsgefahr" - und für die zahlen Sie.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

LG Essen: 12 O 176/04

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