Ist eine Kameraattrappe erlaubt?
⚠️ Grundsätzlich ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen!
✅ Dein Nachbar darf auf seinem eigenen Grundstück eine Attrappe anbringen.
❌ ABER: Die Kamera darf nicht so angebracht sein, dass Du oder Dein Grundstück gefilmt werden könntest – selbst wenn es sich nur um eine Attrappe handelt!
‼️ Achtung: Selbst wenn die Kamera gar nicht aufnimmt, kann allein der Eindruck einer Überwachung Deine Persönlichkeitsrechte verletzen.
Warum kann eine Kameraattrappe problematisch sein?
Auch wenn eine Kameraattrappe keine echten Aufnahmen macht, kann sie ein ungutes Gefühl auslösen – und nur das ist rechtlich entscheidend!
🤔 Gerichte haben entschieden:
❌ Wenn eine Kamera (oder Attrappe) so angebracht ist, dass sie den Eindruck erweckt, sie könnte Dich überwachen, ist das eine Verletzung Deiner Persönlichkeitsrechte!
❌ Es spielt keine Rolle, ob die Kamera tatsächlich aufzeichnet oder nur eine Attrappe ist – allein das Gefühl der Überwachung reicht aus, um rechtliche Schritte einzuleiten!
‼️ Achtung: Falls Dein Nachbar absichtlich eine Kamera so platziert, dass Du Dich beobachtet fühlst, kannst Du eine Beseitigung der Kamera fordern – auch wenn es nur eine Attrappe ist!
🤓 Tipp: Sprich zuerst mit Deinem Nachbarn – manchmal reicht ein klärendes Gespräch, bevor Du rechtliche Schritte einleitest.
Was kann ich tun, wenn mich die Kameraattrappe stört?
Falls Du Dich durch eine Kamera oder eine Kameraattrappe überwacht fühlst, hast Du folgende Möglichkeiten:
👉 1. Sprich mit Deinem Nachbarn! Vielleicht war ihm nicht bewusst, dass Dich die Kamera stört.
👉 2. Fordere ihn schriftlich auf, die Kamera anders auszurichten oder zu entfernen!
👉 3. Falls er sich weigert, kannst Du Dich an einen Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht oder das Ordnungsamt wenden.
👉 4. Falls nötig, kannst Du eine Unterlassungsklage einreichen!
🤓 Tipp: Dokumentiere die Kameraattrappe mit Fotos – falls es zum Streit kommt, hast Du Beweise!
Musterbrief an den Nachbarn:
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Kann ich rechtlich gegen die Kameraattrappe vorgehen?
✅ Ja! Falls Dein Nachbar die Kameraattrappe nicht entfernt, kannst Du Dich auf folgende Rechtsgrundlagen berufen:
👉 § 1004 BGB – Unterlassungsanspruch:
➡ Du kannst fordern, dass die Attrappe entfernt wird, wenn sie den Eindruck einer Überwachung erweckt.
👉 § 823 BGB – Persönlichkeitsrechtsverletzung:
➡ Falls Dein Nachbar absichtlich eine Überwachung suggeriert, kannst Du sogar Schadensersatz verlangen.
👉 Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH):
➡ Schon der Eindruck einer Überwachung ist rechtswidrig!
‼️ Achtung: Falls Du nachweislich psychischen Stress oder Unwohlsein durch die Kamera hast, kannst Du unter Umständen sogar Schmerzensgeld verlangen.
Mein Fazit: Kameraattrappen dürfen keine Überwachung suggerieren!
🧐 Dein Nachbar darf eine Kameraattrappe haben – aber nicht so, dass sie den Eindruck erweckt, Dein Grundstück zu überwachen!
🧐 Falls Du Dich gestört fühlst, kannst Du eine Beseitigung fordern – notfalls mit rechtlichen Schritten!
🧐 Falls Dein Nachbar sich weigert, kannst Du das Ordnungsamt oder einen Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht einschalten!
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Gerichtsurteile zu Kameraattrappen und Nachbarschaftsrecht
- BGH, Urteil vom 16. März 2010 (Az. VI ZR 176/09): Schon der Eindruck einer Überwachung kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen.
- LG Essen, Urteil vom 31. Januar 2005 (Az. 12 O 123/04): Kameraattrappen sind unzulässig, wenn sie auf das Nachbargrundstück gerichtet sind.