Kann Dein Vermieter Haustiere einfach verbieten?
❌ Ein ganz klares Nein!
Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dein Vermieter kann Dir also nicht pauschal verbieten, ein Tier zu halten. Sollte eine derartige Klausel in Deinem Mietvertrag stehen, so kann dies eine Benachteiligung zu Deinen Lasten und damit unwirksam sein - auch wenn Du diesen Vertrag eigentlich schon unterschrieben hast.
Dein Vermieter muss gute Gründe haben, um es Dir zu verbieten
Dein Vermieter kann es nur verbieten, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat und dies vor allem auch begründen kann. Denn eine richtige Begründung dafür ist zwingend! Ein "Ich erlaube das grundsätzlich nicht" oder "Die machen nur Schmutz und Ärger" reicht da bei weitem nicht aus.
Wenn also nur solch eine Begründung gebracht wird, dann muss Dein Interesse z.B. an der Hundehaltung als höher gewertet werden und Dein kleiner Freund kann bei Dir bleiben.
Haustier ist nicht gleich Haustier...
✅ Kleintiere (Hamster, Kaninchen, Wellensittiche, Fische) – Sind immer erlaubt! Du brauchst DeinenVermieter nicht um Erlaubnis fragen. Problematisch wird es nur, wenn die kleinen Racker von Natur aus viel Lärm machen - jeder, der z.B. Ziervögel wie Sittiche oder Papageien hält, weiß, wovon ich rede… Auch Ratten (Ekelfaktor…) oder Frettchen (ganz ehrlich? Die stinken…) solltest Du nicht ohne Absprache mit dem Vermieter in der Wohnung halten!
‼️ Achtung: Kleine Wildtiere, wie zum Beispiel der süße Igel, den Du gefunden hast und in Deiner Wohnung aufpäppeln möchtest, sind keine Haustiere! Deshalb darf Dein Vermieter Dir verbieten, sie in der Wohnung zu haben. Er darf Dir sogar fristlos kündigen, wenn Du sein Verbot missachtest!
⚠️ Katzen & Hunde – Dein Vermieter muss wichtige Gründe nennen, um es Dir zu verbieten
❌ Exotische Tiere (Schlangen, Spinnen, große Papageien) – Können verboten werden.
Mögliche zulässige Gründe für ein Verbot:
- Wenn sich die Nachbarn gestört fühlen: Lautes Hundegebell, das Tag und Nacht zu hören ist, kann die Wohnqualität stark beeinträchtigen.
- Wenn die Wohnung darunter leidet: Zerkratzte Türrahmen, angenagte Dichtungen oder Urinflecken auf dem Parkett – solche Schäden können ein Problem sein.
- Wenn das ganze Haus betroffen ist: Niemand möchte in einem Treppenhaus voller Hundehaare oder unangenehmer Gerüche wohnen. Urinflecken oder Kot im Innenhof können für Ärger sorgen.
- Wenn sich Nachbarn unsicher fühlen: Hat jemand Angst vor Hunden oder gab es bereits einen Beißvorfall? Gerade bei großen oder als gefährlich eingestuften Hunden kann das ein Problem sein – besonders wenn Kinder im Haus leben.
- Wenn das Tier nicht artgerecht gehalten werden kann: Eine kleine Wohnung mit vielen Tieren? Wenn das Platzangebot für ein artgerechtes Leben nicht ausreicht, kann das ein Grund für ein Verbot sein.
❌ Unzulässige Gründe für ein Verbot:
- „Weil ich es nicht möchte“ – Willkürliche Verbote sind nicht erlaubt!
- „Weil der Mietvertrag das so vorschreibt“ – Pauschalverbote sind unwirksam!
Was kannst Du tun, wenn Dein Vermieter Dein Haustier nicht erlaubt?
Du willst eine Katze oder einen Hund, aber Dein Vermieter sagt Nein? Keine Panik! Es gibt Wege, wie Du trotzdem zu Deinem Haustier kommst.
1️⃣ Schriftliche Anfrage stellen – Frage höflich nach der Erlaubnis und begründe, warum das Tier kein Problem darstellt.
2️⃣ Auf ein Gespräch bestehen – Manchmal lässt sich ein Kompromiss finden.
3️⃣ Rechtslage klären – Falls der Vermieter grundlos ablehnt, kannst Du Dich auf das BGH-Urteil berufen.
4️⃣ Fachanwalt für Mietrecht einschalten – Falls eine Klärung nicht möglich ist, kann ein Anwalt helfen.
🤓 Tipp: In Mehrfamilienhäusern solltest Du auch mit den Nachbarn sprechen. Falls sie keine Einwände haben, stärkt das Deine Position!
Was, wenn Du ein Haustier einfach trotzdem hältst?
‼️ Nicht die beste Idee! Wenn Dein Vermieter explizit eine Erlaubnis verlangt, solltest Du diese vorher einholen. Sonst riskierst Du eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung!
🤓 Tipp: Falls der Vermieter Dich abmahnt, kannst Du Dich rechtlich beraten lassen. Oft lassen sich Verbote anfechten!
Mein Fazit: Dein Vermieter kann Haustiere nicht einfach verbieten!
🧐 Lass Dich nicht verunsichern! Pauschale Haustierverbote im Mietvertrag sind unwirksam. Dein Vermieter muss immer individuell prüfen, ob es berechtigte Gründe gibt, Dein Tier abzulehnen. Falls Du ein ungerechtfertigtes Verbot bekommst, kannst Du Dich wehren! Ein Fachanwalt für Mietrecht kann Dir helfen, Deine Rechte durchzusetzen!😊
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Gerichtsurteile zur Haustierhaltung in Mietwohnungen
- BGH, Urteil vom 20. März 2013 (Az. VIII ZR 168/12): Pauschale Haustierverbote im Mietvertrag sind unwirksam.
- LG Köln, Urteil vom 25. August 1993 (Az. 6 S 92/93): Kleintiere dürfen immer gehalten werden.