Familie, Ehe & Scheidung

Skurriles Gesetz: Verpflichtet mich die Ehe automatisch zu Treue und Sex?

Verstößt man wirklich gegen das Gesetz, wenn man in der Ehe nicht treu ist und/oder keinen Sex mehr mit seinem Partner hat? Gibt es tatsächlich so eine gesetzliche Verpflichtung?

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Das ist tatsächlich so!

Es gibt dafür sogar einen Paragraphen: §1353 BGB. Laut dem sind Sie in der Ehe nicht nur zur Treue, sondern auch zum „Beischlaf“ verpflichtet!

Sogar der Bundesgerichtshof beschäftigte sich damit...

1966 ging der Bundesgerichtshof sogar noch einen Schritt weiter. Dort hieß es, dass der „eheliche Verkehr nicht teilnahmslos oder gar widerwillig vor sich gehen solle“. Zudem forderte der BGH die „empfindungslose Ehefrau auf, den ehelichen Verkehr in Zuneigung und Opferbereitschaft (!!!) zu erdulden“...

Andere Zeiten, andere Sitten? 

Unfassbarerweise nicht!

Denn das Gesetz zur „Herstellung des ehelichen Lebens“ und die daraus resultierende "Verpflichtung zum Beischlaf" nach § 120 Abs. 3 FamFG existiert immer noch!

Nichtsdestotrotz haben Sie zwar als Ehepartner daher einen theoretischen juristischen Anspruch darauf - zwangsweise durchsetzen lässt sich das aber natürlich nicht.

Und die empfindungslose Ehefrau braucht auch keine Angst davor zu haben, dass plötzlich die Polizei vor ihrer (Schlafzimmer-)Tür steht und ein Bußgeld verhängt... Lediglich die Verletzung der Treue kann tatsächlich dazu führen, dass Unterhaltsansprüche gekürzt werden können (§ 1579 BGB).

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

§1353 BGB, § 1579 BGB

BGH 2.11.1966 - IV ZR 239/65

 

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