Zehn Fragen, zehn Antworten: Hättest Du es gewusst?
Ob Männlein und Weiblein oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, die Ehe bringt neben Rechten auch Pflichten mit sich. Viele davon hat der Gesetzgeber geregelt - manchmal in unerwarteter Form...
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Ist Sex in der Ehe Pflicht?
Es klingt skurril, aber die Antwort heißt im Regelfall: Ja!
Denn mit der Trauung geht man eine „eheliche Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft“ ein. Heißt im Klartext: Sex gehört dazu, ist juristisch gesehen also mehr als pures Vergnügen. Wer allerdings auf Sex besteht und vor Gericht zieht, wird wenig Erfolg haben. Denn von allem anderen abgesehen: Wie sollte eine „Zwangsvollstreckung“ in diesem Fall denn aussehen…? Allerdings kann Untreue tatsächlich in einem Scheidungsverfahren moralisch oder finanziell eine Rolle spielen, etwa beim Unterhalt.
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Gehört der Besitz in der Ehe beiden?
Jein...oder anders gesagt: Das liegt an Euch, für welche „Art“ Ehe Ihr Euch entscheidet .
Wer in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, trennt die Besitzverhältnisse weiterhin konsequent. Eine Gütergemeinschaft bewirkt das Gegenteil.
Lassen die Eheleute den Dingen ihren Lauf, bilden sie automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Damit gehört weiterhin jedem das, was er in die Ehe eingebracht hat. Alles, was neu hinzu kommt, wird im Trennungsfall geteilt. Das betrifft zum Beispiel auch den Wertzuwachs auf das, was zuvor einem der Partner gehörte. Ausnahme: Wer in der Ehe erbt, erbt allein.
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Darf ich verkaufen, was mir gehört?
Selbst wenn Du das ganze Vermögen/Besitz mit in die Ehe eingebracht hast, bedarf es der Zustimmung Deines Partners, wenn Du es komplett ausgeben oder den Besitz verkaufen willst.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Lebensgrundlage der Familie nicht in Gefahr gerät.
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Können mich die Schulden meines (Ex-)Partners ruinieren?
Nur, wenn Du den Kreditvertrag oder Kaufvertrag mit unterschrieben hast. In der Ehe haftet jeder nur für seine eigenen Verbindlichkeiten. Auch die Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht, dass Schulden geteilt werden – sie betrifft nur das Vermögen, das während der Ehe aufgebaut wurde.
Im Falle einer Scheidung wird ein „negative Zugewinn“ übrigens auch nicht geteilt.
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"Das Trennungsjahr kann ich umgehen, wenn wir uns einig sind."
Nein, das Trennungsjahr ist Pflicht. Es spielt also dabei keine Rolle, wie lange Ihr verheiratet ward. Selbst wenn es nur eine Woche war. Auch wenn Ihr also beide die Scheidung wollt, müsst Ihr mindestens 12 Monate getrennt voneinander gelebt haben. Nur in absoluten Härtefällen kann das Familiengericht die Scheidung sofort zulassen.
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Kein Rosenkrieg, kein Anwalt?
Paare, die eine Scheidung ohne Streit über die Bühne bekommen, sollten die Trennung vielleicht noch einmal überdenken – denn offensichtlich harmonieren sie hervorragend miteinander...
...denn in den meisten Fällen ist eine einvernehmliche Scheidung reiner Wunschgedanke.
Aber wie auch immer, ob Rosenkrieg oder im Einvernehmen, für die Frage, ob es einen Scheidungsanwalt braucht oder nicht, ist das egal. Wichtig ist: wer den Scheidungsantrag einreicht, muss per Gesetz einen Anwalt nehmen.
Für den Partner gilt das nicht, er muss theoretisch keinen Anwalt nehmen. Empfehlenswert ist dies allerdings nicht! Und was auch nicht geht: Es können nicht beide (noch-)Eheleute nur einen gemeinsamen Anwalt nehmen, denn ein Anwalt kann immer nur einem Mandanten gegenüber verpflichtet sein. Wenn außerdem Folgesachen wie Unterhalt oder Sorgerecht geregelt werden sollen, brauchen sowieso beide einen Anwalt.
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Nach der Scheidung bin ich versorgt?
Versorgt ist langfristig nur, wer sich selber kümmert, denn es herrscht der Grundsatz der Eigenverantwortung.
Der Partner ist nach dem Trennungsunterhalt also schnell aus der Pflicht (allerdings nicht für gemeinsame Kinder), zumindest, wenn keine Gründe wie Krankheit dagegen sprechen.
Beim Unterhalt kann die Ehedauer übrigens eine erhebliche Rolle spielen: Wer z.B. kürzer als zwei Jahre verheiratet ist, erhält oft auch überhaupt keinen Unterhalt. Letztlich bleibt es aber immer eine Entscheidung im Einzelfall.
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Keine Zustimmung, keine Scheidung?
Ob es zur Scheidung kommt, hängt nicht von der Zustimmung des Anderen ab. Um die Trennung einzuleiten, genügt es, wenn einer der Beiden den Scheidungsantrag einreicht. Spätestens drei Jahre nach Einreichen des Antrags kann dann das Gericht zwangsweise die Scheidung beschließen. Auch wenn der Partner bis dahin immer noch nicht zustimmt.
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Ich als Mutter erhalte bei einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder?
Das Sorgerecht hat mit der Scheidung wenig zu tun. Es bleibt bei beiden Elternteilen, falls es keinen gegenteiligen Antrag gibt.
Wird dieser Antrag jedoch gestellt, entscheidet das Gericht, was seiner Ansicht nach am besten dem Kindeswohl entspricht. In der Praxis dürfte die Mutter hier jedoch noch immer die besseren Chancen haben.
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Keine Unterhaltszahlung für volljährige Kinder?
Ein großer Irrtum, denn oft geht es jetzt erst richtig los!
Du bleibst nämlich in der Unterhaltspflicht, bis Dein Sprössling die erste Ausbildung abgeschlossen hat. Das kann schon einmal etwas länger dauern, vor allem, wenn diese erste Ausbildung ein Studium ist...
Bei der Höhe der Zahlung kann es allerdings Änderungen geben, zumal wenn das Kind vorher beim (Ex)Partner gelebt hat und hiermit der Volljährigkeit die Betreuungsleistung (auf dem Papier…) entfällt.