Erben & Vererben

Konnte meine Mutter auch für mich auf das Erbe verzichten?

Manuela W.: „Meine Mutter bekam vor Jahren 100.000 Euro von meinem Opa geschenkt. Dafür hatte sie damals auf ihren Erbteil verzichtet. Sie ist dann leider vor einiger Zeit gestorben ich konnte von den 100.000 Euro nichts mehr erben, weil nichts mehr davon da war. Nun ist auch mein Opa gestorben und in der direkten Erbfolge sind eigentlich nur noch mein Onkel und ich übrig. Mein Onkel meint jetzt aber, er erbe alles, weil meine Mutter damals auf ihren Erbteil verzichtet hat. Doch müsste ich als Enkelin nicht auch etwas bekommen? Schließlich hatte meine Mutter mich damals nicht gefragt, als sie auf das Erbe verzichtet hat. Konnte sie auch für mich wirksam verzichten?“

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Leider ja 

Sie werden tatsächlich nichts mehr erben. Denn Ihre Mutter hatte sich damals vorzeitig 100.000 Euro auszahlen lassen und dafür auf ein zukünftiges Erbe verzichtet.

Das durfte sie machen.

Jedoch bedeutet so ein Verzicht konkret, dass auch der komplette Erbstamm, also die direkte Erb-Linie von demjenigen, der verzichtet, durch diese Abmachung "erlischt" und aus der Erbfolge verschwindet.

Sie haben und hatten deshalb nach dem Verzicht nur einen Erbanspruch auf das Vermögen Ihrer Mutter. Dass zum Zeitpunkt ihres Todes nichts mehr von den 100.000 Euro übrig war, ändert nichts daran. Deshalb hat also Ihr Onkel Recht. Sie erben nichts und er alles von Ihrem Opa.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

OLG Hamm Beschl. v. 28.1.2015, 15 W 503/14

§ 2352

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