Der Ausblick vor meinem Haus soll bald von einer Lärmschutzwand verschandelt werden – kann ich etwas dagegen tun?

Stell Dir vor, Du hast einen schönen Blick aus dem Fenster, aber bald soll da eine riesige Lärmschutzwand stehen. Die Aussicht wird dahin sein, und vielleicht fragst Du Dich: Kann ich dagegen vorgehen oder zumindest eine Entschädigung erhalten? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Hier erkläre ich Dir, welche Rechte Du hast und ob es Möglichkeiten gibt, die Wand anzufechten oder eine Entschädigung zu erhalten.

Image by Wälz from Pixabay

Warum wird eine Lärmschutzwand gebaut?

Lärmschutzwände werden in der Regel gebaut, um den Umgebungslärm zu reduzieren – oft entlang von Autobahnen, Bahnstrecken oder stark befahrenen Straßen. Das Ziel ist, die Lebensqualität zu verbessern, insbesondere für Menschen, die direkt am Lärm wohnen.

Das Problem: Für Dich als Anwohner kann die Wand mehr Nachteile als Vorteile bringen, zum Beispiel eine verschlechterte Aussicht oder weniger Licht. Aber das allein reicht nicht immer, um dagegen vorzugehen.

Kann ich gegen die Lärmschutzwand vorgehen?

  1. Prüfen, ob die Wand rechtmäßig ist:
    Der Bau einer Lärmschutzwand muss bestimmten Vorschriften entsprechen, etwa dem Bauplanungsrecht und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Du kannst prüfen lassen, ob alle rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Falls nicht, hast Du gute Chancen, dagegen vorzugehen.
  2. Einspruch einlegen:
    Wenn Du direkt betroffen bist, kannst Du unter Umständen Widerspruch gegen den Bau einlegen. Voraussetzung: Du musst rechtzeitig von den Bauplänen erfahren haben. Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat, nachdem die Pläne öffentlich ausgelegt wurden.
  3. Beeinträchtigung der Wohnqualität:
    Wenn die Wand nachweislich zu einer erheblichen Wertminderung Deiner Immobilie führt oder Deine Wohnqualität stark einschränkt, kannst Du versuchen, eine Entschädigung zu verlangen.
  4. Gespräch mit der Gemeinde:
    Oft lohnt es sich, zunächst mit der Gemeinde oder der zuständigen Behörde zu sprechen. Vielleicht gibt es Möglichkeiten, die Gestaltung der Wand zu verbessern – etwa durch Begrünung oder andere optische Anpassungen.

Was tun, wenn der Bau schon abgeschlossen ist?

  1. Entschädigung fordern:
    Wenn Deine Immobilie durch die Wand an Wert verloren hat, kannst Du eine Entschädigung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) geltend machen. Dafür brauchst Du allerdings ein Gutachten, das den Wertverlust belegt.
  2. Mängel melden:
    Falls die Lärmschutzwand z. B. zu nah an Deinem Grundstück steht oder nicht den Bauvorschriften entspricht, kannst Du eine Überprüfung verlangen.
  3. Rechtsmittel prüfen:
    Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann Dir helfen, zu prüfen, ob und wie Du gegen den Bau vorgehen kannst. In vielen Fällen gibt es jedoch strenge Fristen, die Du beachten musst.

 

Mein Fazit:

🧐 Eine Lärmschutzwand mag zwar den Verkehrslärm reduzieren, aber für Dich als Anwohner kann sie eine echte Belastung sein – vor allem, wenn sie Deinen Ausblick verschandelt. Ob Du dagegen vorgehen kannst, hängt von den Umständen ab: Wurde die Wand rechtmäßig gebaut? Hat sie Deine Wohnqualität stark beeinträchtigt? Falls Du aktiv werden möchtest, hilft Dir ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht weiter, um Deine Chancen auszuloten. 😊

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Gerichtsurteile

  1. BVerwG-Urteil vom 26. Februar 2015 (Az. 4 C 1.14):
    Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass Lärmschutzwände nur dann zulässig sind, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen genügen und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für Anwohner verursachen.
  2. VG München, Urteil vom 14. Juni 2018 (Az. M 1 K 17.565):
    Ein Anwohner erhielt eine Entschädigung, da die Lärmschutzwand zu einer erheblichen Wertminderung seines Grundstücks geführt hatte.
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