Nein! Eine Gruppe von Mitarbeitern von der Zahlung des Weihnachtsgeldes auszunehmen ist für den Arbeitgeber nicht zulässig, wenn er das nicht durch sachliche Kriterien rechtfertigen kann.
Er könnte aber jederzeit das Weihnachtsgeld „umbenennen“ – dann müsste er es z. B. Prämie für besondere Leistungen nennen. Die kann er dann verteilen, wie er will.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BAG: 10 AZR 568 bis 570/06