Darf der Chef Euren Arbeits-PC durchsuchen um zu kontrollieren, ob Ihr während der Arbeitszeit im Netz gesurft oder private Mails geschrieben habt?

Ein großes Streitthema ist immer wieder das Surfen im Internet am Arbeitsplatz.

Ist das eigentlich erlaubt?

Grundsätzlich kommt es nur auf den Arbeitsvertrag an.

Aber wenn es verboten ist, dann stellt sich natürlich die Frage, wie kriegt der Arbeitgeber das überhaupt raus, dass der Arbeitnehmer im Internet surft. Und dazu gibt es ein ganz neues Urteil.

Da ist dem Arbeitnehmer nämlich gekündigt worden und der Arbeitgeber hat dessen Rechner überprüft. Der ist einfach rein und hat geguckt, auf welchen Seiten der denn zuletzt war. Der Arbeitnehmer hat gesagt, das darf der doch gar nicht. Und so kam es sogar bis zum Gerichtsverfahren und da haben die Richter tatsächlich bestätigt, dass der Arbeitgeber die Internetseiten überprüfen darf. Er darf nachgucken, auf welchen Seiten sein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit war. Nun, und das hat dann tatsächlich zur fristlosen Kündigung geführt.

Finden Sie hier den passenden Anwalt in ihrer Nähe: