Eigentlich Nein!
Auch wenn die meisten Warenhäuser freiwillig die Möglichkeit zum Umtausch anbieten, ein Recht darauf haben Sie als Verbraucher nicht, außer die Ware ist mangelhaft. Und schon gar nicht müssen die Händler ihre Waren wieder zurücknehmen und den Kaufpreis zurückerstatten.
Ein 14-tägige Widerrufs- oder Rückgaberecht haben Sie nur bei „Haustür -Geschäften“ oder beim Kauf im Versandhandel. Also klären Sie am besten immer im Vorfeld ab, ob das Geschäft den Umtausch überhaupt anbietet.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
§ 1 HWiG, § 3 FAbsG