In Hotels ist man es gewohnt, vom Hotelpersonal per Weckruf zur abgesprochenen Zeit freundlich und liebevoll geweckt zu werden. Oder noch lieber in Ruhe gelassen und gar nicht erst geweckt zu werden. Doch was passiert, wenn der Muezzin sich einfach nicht für Ihr Ruhebedürfnis im Urlaub interessiert?...

Moschee_unsplash

Wenn einer eine Reise macht...

Ein Pärchen buchte eine Flugpauschalreise mit All-Inklusive-Leistungen in einem Hotel in Doganbey (Türkei). Bereits nach der ersten Nacht in dem Hotel erlebten sie etwas sehr „Einheimisches“, nämlich einen Weckruf um 6:00 Uhr morgens. Dabei rief der Muezzin, verstärkt durch einen Lautsprecher, minutenlang zum Gebet auf. Das Pärchen fühlte sich gestört und wollte deswegen vom Reiseleiter Geld zurück. Der wollte nicht zahlen und so zogen sie vor Gericht. 

Kein Baulärm!

Das Argument des Pärchens: Der Weckruf des Muezzin sei einem Baulärm gleichzusetzen, der Reiseveranstalter müsse deswegen zahlen.

Doch auch das Amtsgericht Hannover sah keinen Reisemangel, denn schließlich "seien die Muezzinrufe in der Türkei landestypisch, so dass man damit auch hätte rechnen müssen“. Außerdem sei der Ruf eher mit unseren Kirchenglocken als mit Baulärm zu vergleichen...

Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Urt. v. 11.04.14, Az. 559 C 44/14

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