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Darf die Service-Hotline der Bahn bei Verspätung Geld für konkrete Informationen verlangen?

„Wer Informationen will, soll zahlen“, lautete jahrelang die Devise bei der Bahn. Als ob Verspätungen noch nicht ärgerlich genug wären, musste man in der Vergangenheit als Kunde eine teure Service-Hotline anwählen, um konkrete Informationen über die Verspätung zu bekommen. Doch durfte die Bahn das eigentlich?

DB-Zug-Bahnhof_unsplash

Durfte sie nicht!

Denn das Ganze grenzte eigentlich schon fast an Dreistigkeit und deswegen erließ das Eisenbahnbundesamt eine Anordnung, wonach der Bahn-Konzern seine Fahrgäste aktiv und kostenlos mittels Anzeigetafeln oder Geräten für Durchsagen über Verspätungen informieren muss. Dagegen klagte jedoch die Bahn, da zu der Zeit ca. 300 deutsche Bahnhöfe und Stationen noch nicht mit solchen technischen Hilfsmitteln ausgestattet waren. Und ein Umbau und Nachrüsten würde natürlich Geld kosten…

Notorische Geldnot

Das Gericht entschied dann aber auch in zweiter Instanz, dass die Bahn tatsächlich eine Pflicht zur aktiven und vor allem kostenlosen Unterrichtung der Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen hat. Dies darf auch nicht an den erforderlichen Umbaukosten scheitern. 

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urt. v. 16.05.2014 Az. 16 A 494/13

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