Wussten Sie, dass die Versicherungen bei Wildunfall zwischen „Haarwild“ und „Tiere aller Art“ unterscheiden und Sie somit im Zweifel nur versichert sind, wenn Sie ein Reh überfahren, nicht aber einen Hund?

Wie auch immer: Haftpflicht, Kasko, Fahrerschutz - darauf sollten Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung unbedingt achten! 

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Zum Glück ist die Kfz-Versicherung in Deutschland Pflicht, denn so ein Autounfall kommt schneller, als man denkt! Aber welche Schäden sind wie abgedeckt? Wir erklären die wichtigsten Bestandteile der Versicherung und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Bestandteil 1: Haftpflichtversicherung

Die „Grundausstattung“ jeder Kfz-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung.

Diese ist für jedes Fahrzeug - egal ob Auto, Motorrad oder Moped - in Deutschland Pflicht. Teil- oder Vollkasko sind hingegen optional. Die Haftpflichtversicherung greift dann, wenn ein Autofahrer einen Unfall verursacht und/oder Schaden an einer anderen Person anrichtet.

Der Mindestdeckungsbeitrag beträgt seit 2002: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden, und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Diese Summen mögen jetzt astronomisch hoch klingen – bedenken Sie aber, dass Sie womöglich einer Person ein Leben lang als Schadensersatz eine Rente zahlen müssen. Oder denken Sie z.B. an den jungen Familienvater, der durch Ihr Verschulden den Rest seines Lebens im Wachkoma liegt. Da käme zu all den anderen immensen Kosten auch noch der Verdienstausfall des Mannes hinzu. Geht man davon aus, dass er noch 35 Jahre hätte arbeiten können, kann sich jeder ausrechnen, was da plötzlich für eine Summe im Raum stünde...Deshalb raten Versicherungsexperten dazu, die Deckungssumme auf den Höchstbetrag von 100 Millionen Euro zu erhöhen.

Wozu Sie sich auch immer entscheiden: Die genaue Prämie, die Sie monatlich zahlen müssen, hängt nicht nur von der jeweiligen Abdeckung ab, sondern auch von anderen Kriterien: Das sind zum Beispiel Ihr Wohnort und Beruf sowie die Leistungsfähigkeit und Art des Kraftfahrzeugs, welches Sie versichern lassen wollen.

Bestandteil 2: Kaskoversicherungen

Teilkasko:

Fast jeder Autofahrer schließt außerdem eine Voll- oder Teilkaskoversicherung ab. Diese kommen für Schäden am Fahrzeug auf. Die Teilkaskoversicherung zahlt, je nach Police, zum Beispiel im Fall von Diebstahl, Glasbruch, Marderschäden, Hagel usw. Der Versicherte kann aber auch einen Teil der Schäden selbst zahlen. Dann sinkt die monatliche Prämie entsprechend.

Vollkasko:

Die Vollkaskoversicherung zahlt unter anderem auch Schäden am Fahrzeug nach selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz ist vor allem bei Neu- und Leasingwägen sowie hochwertigen oder seltenen Fahrzeugen sinnvoll.

Grobe Fahrlässigkeit:

Außerdem sollten Sie bedenken, dass eine Versicherung bei grober Fahrlässigkeit den von Ihnen verursachten Schaden nur zum Teil übernimmt. Zu grober Fahrlässigkeit gehört etwa das Überfahren einer roten Ampel oder das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage. Aber auch, wenn Sie betrunken mit mehr als  1,1 Promille Alkohol im Blut Auto fahren und dabei einen Unfall bauen, handeln Sie derart grob fahrlässig, dass Ihre Versicherung im Zweifel überhaut nichts mehr zahlen muss!

Achten Sie deshalb auf eine Versicherungspolice, die den „Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit“ enthält. Dann sind Sie auch bei grober Fahrlässigkeit abgesichert.

Darauf sollten Sie noch achten:

Wildunfälle, Marderbisse:

Aufgepasst: Nicht in jeder Teilkaskoversicherung sind Sie gegen Wildunfälle und Marderbisse geschützt. Darauf sollten Sie unbedingt achten. Versicherungen unterscheiden außerdem „Haarwild“ und „Tiere aller Art“. In der Standard-Police sind Sie nur bei Unfällen mit Haarwild abgesichert. Dazu zählen beispielsweise Hirsche, Rehe, Hasen, Luchse, Füchse und Wildschweine. Umfasst Ihr Versicherungsschutz allerdings den Schutz gegen Unfälle mit Tieren aller Art, können Sie auch mit einem Hund oder einer Kuh zusammenstoßen. Auch die Schäden von Marderbissen sollten Sie nicht unterschätzen. Es geht nicht nur darum, die Gummiteile zu ersetzen. Folgeschäden belaufen sich schnell mal auf eine Summe im fünfstelligen Bereich.

Fahrerschutz:

Der so genannte „Fahrerschutz“ ist eine Kfz-Zusatzversicherung. Wenn Sie einen Unfall verursachen und Ihr Beifahrer zu Schaden kommt, zahlt Ihre Haltpflichtversicherung. Sie selber haben aber bei Dienstausfällen keinen Anspruch gegenüber Ihrer Versicherung. Mit dem Fahrerschutz wäre auch dieser Fall abgedeckt.

Versicherung im Ausland oder „Mallorca-Police“:

Auslandsversicherungen, die Sie zum Beispiel beim Mieten eines Wagens im Urlaub abschließen, haben oft nur eine sehr geringe Deckungssumme. Schließen Sie besser im Urlaub eine zusätzliche Police ab. Im Falle eines Unfalls werden dann alle Kosten von der Versicherung übernommen.

Unterschiedliche Versicherungen für verschiedene Kraftfahrzeuge?

Die Versicherungen bieten viele verschiedene Policen an, die speziell auf das Kraftfahrzeug zugeschnitten sind. Prinzipiell müssen alle Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung haben. Der Unterschied bei Kleinkrafträdern besteht nur darin, dass Sie Ihr Moped nicht anmelden müssen. Sie suchen sich eine Kfz-Versicherung aus und beantragen das Kennzeichen. Jedes Jahr schickt Ihnen dann die Versicherung das neue Versicherungskennzeichen zu. 

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