Draußen wird es kälter, und in Deiner Wohnung frierst Du? Doch ab wann muss der Vermieter eigentlich heizen? Gibt es eine Pflicht zur Heizperiode oder ein Mindestmaß an Temperatur, das in der Wohnung gewährleistet sein muss? Und was kannst Du tun, wenn Deine Heizung nicht funktioniert? Hier erfährst Du alles, was Du wissen musst!

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Gibt es eine gesetzliche Heizpflicht für Vermieter?

⚠️ Ja! Dein Vermieter muss sicherstellen, dass die Wohnung in den kalten Monaten warm genug ist.

👉 Heizperiode: In Deutschland gilt meist die Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April.
👉 Mindesttemperaturen:
Wohnräume: Mindestens 20 – 22°C
Schlafzimmer: Mindestens 18°C
Bad: Mindestens 22°C

‼️ Achtung: Diese Werte sind nicht im Gesetz festgelegt, sondern ergeben sich aus Gerichtsurteilen und Mietrechtsprechung.

🤓 Tipp: Dein Mietvertrag oder eine Hausordnung kann eine abweichende Heizperiode festlegen – aber es gelten trotzdem Mindesttemperaturen!

Muss der Vermieter auch außerhalb der Heizperiode heizen?

Ja – wenn es draußen zu kalt wird!

⚠️ Falls die Außentemperatur an mehreren Tagen unter 16 Grad fällt oder es in der Wohnung unter 18 Grad bleibt, muss der Vermieter auch außerhalb der Heizperiode heizen.

❌ Wenn es im Mai oder September kalt ist, darf Dein Vermieter nicht einfach die Heizung abstellen.
Gerichtsurteile bestätigen, dass Mieter auch im Frühling oder Herbst Anspruch auf ausreichende Temperaturen haben.

‼️ Achtung: Falls Dein Vermieter nicht heizt, kannst Du ihn dazu auffordern – und falls nötig, eine Mietminderung durchsetzen!

🤓 Tipp: Miss die Temperatur in Deiner Wohnung und dokumentiere sie, falls Du Dich beschweren musst.

Was tun, wenn der Vermieter nicht heizt?

🤔 Falls Deine Wohnung nicht warm genug wird, kannst Du Folgendes tun:

👍 1. Den Vermieter schriftlich informieren und um eine schnelle Lösung bitten.
👍 2. Falls keine Reaktion kommt, eine Frist setzen (z. B. 7 Tage).
👍 3. Falls die Heizung weiter ausfällt, eine Mietminderung ankündigen und durchsetzen.
👍 4. Falls nötig, eine Reparatur selbst beauftragen oder eine rechtliche Beratung einholen.

Musterbrief an den Vermieter:

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‼️ Achtung: Falls Dein Vermieter sich weigert, kannst Du eine Mietminderung durchsetzen oder das Ordnungsamt oder einen Mieterverein einschalten!

🤓 Tipp: Falls Du unsicher bist, wie hoch eine Mietminderung sein darf, hilft eine Beratung beim Mieterverein!

Wie viel Mietminderung ist möglich, wenn die Heizung nicht funktioniert?

🤔 Hier einige Beispiele aus der Rechtsprechung:

👉 20°C statt 22°C in Wohnräumen: 5 – 10 % 

👉 Heizungsausfall im Winter (unter 16°C): 50 – 100 %

👉 Kein Warmwasser & keine Heizung: bis zu 100 %

‼️ Achtung: Eine Mietminderung solltest Du erst nach schriftlicher Ankündigung durchsetzen!

🤓 Tipp: Falls die Wohnung unbewohnbar kalt wird, kannst Du sogar ein Hotel auf Kosten des Vermieters verlangen – aber sprich vorher mit einem Fachanwalt für Mietrecht!

Mein Fazit: Dein Vermieter muss heizen – und Du hast Rechte!

🧐 In der Heizperiode (1. Oktober – 30. April) muss die Wohnung ausreichend warm sein!
🧐 Auch außerhalb der Heizperiode muss geheizt werden, wenn es kalt wird!
🧐 Falls der Vermieter sich weigert, kannst Du eine Mietminderung durchsetzen.

Falls Dein Vermieter nicht reagiert, kann ein Fachanwalt für Mietrecht oder der Mieterverein helfen!😊

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Gerichtsurteile zur Heizpflicht

  • LG Berlin, Urteil vom 26. Mai 1998 (Az. 64 S 266/97): In Wohnräumen müssen mindestens 20°C erreicht werden.
  • AG Köln, Urteil vom 2. November 2009 (Az. 205 C 36/09): Bei dauerhaft unter 16°C in der Wohnung sind 50 % Mietminderung gerechtfertigt.
  • LG Hamburg, Urteil vom 7. April 1989 (Az. 7 S 134/89): Ohne funktionierende Heizung kann die Miete komplett gekürzt werden.
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