Gibt es eine gesetzliche Heizpflicht für Vermieter?
⚠️ Ja! Dein Vermieter muss sicherstellen, dass die Wohnung in den kalten Monaten warm genug ist.
👉 Heizperiode: In Deutschland gilt meist die Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April.
👉 Mindesttemperaturen:
✅ Wohnräume: Mindestens 20 – 22°C
✅ Schlafzimmer: Mindestens 18°C
✅ Bad: Mindestens 22°C
‼️ Achtung: Diese Werte sind nicht im Gesetz festgelegt, sondern ergeben sich aus Gerichtsurteilen und Mietrechtsprechung.
🤓 Tipp: Dein Mietvertrag oder eine Hausordnung kann eine abweichende Heizperiode festlegen – aber es gelten trotzdem Mindesttemperaturen!
Muss der Vermieter auch außerhalb der Heizperiode heizen?
Ja – wenn es draußen zu kalt wird!
⚠️ Falls die Außentemperatur an mehreren Tagen unter 16 Grad fällt oder es in der Wohnung unter 18 Grad bleibt, muss der Vermieter auch außerhalb der Heizperiode heizen.
❌ Wenn es im Mai oder September kalt ist, darf Dein Vermieter nicht einfach die Heizung abstellen.
✅ Gerichtsurteile bestätigen, dass Mieter auch im Frühling oder Herbst Anspruch auf ausreichende Temperaturen haben.
‼️ Achtung: Falls Dein Vermieter nicht heizt, kannst Du ihn dazu auffordern – und falls nötig, eine Mietminderung durchsetzen!
🤓 Tipp: Miss die Temperatur in Deiner Wohnung und dokumentiere sie, falls Du Dich beschweren musst.
Was tun, wenn der Vermieter nicht heizt?
🤔 Falls Deine Wohnung nicht warm genug wird, kannst Du Folgendes tun:
👍 1. Den Vermieter schriftlich informieren und um eine schnelle Lösung bitten.
👍 2. Falls keine Reaktion kommt, eine Frist setzen (z. B. 7 Tage).
👍 3. Falls die Heizung weiter ausfällt, eine Mietminderung ankündigen und durchsetzen.
👍 4. Falls nötig, eine Reparatur selbst beauftragen oder eine rechtliche Beratung einholen.
Musterbrief an den Vermieter:
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‼️ Achtung: Falls Dein Vermieter sich weigert, kannst Du eine Mietminderung durchsetzen oder das Ordnungsamt oder einen Mieterverein einschalten!
🤓 Tipp: Falls Du unsicher bist, wie hoch eine Mietminderung sein darf, hilft eine Beratung beim Mieterverein!
Wie viel Mietminderung ist möglich, wenn die Heizung nicht funktioniert?
🤔 Hier einige Beispiele aus der Rechtsprechung:
👉 20°C statt 22°C in Wohnräumen: 5 – 10 %
👉 Heizungsausfall im Winter (unter 16°C): 50 – 100 %
👉 Kein Warmwasser & keine Heizung: bis zu 100 %
‼️ Achtung: Eine Mietminderung solltest Du erst nach schriftlicher Ankündigung durchsetzen!
🤓 Tipp: Falls die Wohnung unbewohnbar kalt wird, kannst Du sogar ein Hotel auf Kosten des Vermieters verlangen – aber sprich vorher mit einem Fachanwalt für Mietrecht!
Mein Fazit: Dein Vermieter muss heizen – und Du hast Rechte!
🧐 In der Heizperiode (1. Oktober – 30. April) muss die Wohnung ausreichend warm sein!
🧐 Auch außerhalb der Heizperiode muss geheizt werden, wenn es kalt wird!
🧐 Falls der Vermieter sich weigert, kannst Du eine Mietminderung durchsetzen.
Falls Dein Vermieter nicht reagiert, kann ein Fachanwalt für Mietrecht oder der Mieterverein helfen!😊
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Gerichtsurteile zur Heizpflicht
- LG Berlin, Urteil vom 26. Mai 1998 (Az. 64 S 266/97): In Wohnräumen müssen mindestens 20°C erreicht werden.
- AG Köln, Urteil vom 2. November 2009 (Az. 205 C 36/09): Bei dauerhaft unter 16°C in der Wohnung sind 50 % Mietminderung gerechtfertigt.
- LG Hamburg, Urteil vom 7. April 1989 (Az. 7 S 134/89): Ohne funktionierende Heizung kann die Miete komplett gekürzt werden.