Unfall & Versicherung

Kasse zahlt keine Gendefektuntersuchung bei künstlicher Befruchtung

Sarah E.: „Mein Mann und ich haben durch eine künstliche Befruchtung unsere kleine Tochter bekommen. Da mein Mann einen Gendefekt hat, der die Gefäße in seinem Gehirn beeinflusst, haben wir vor der Einsetzung der befruchteten Eizelle feststellen lassen, ob auch unser Baby den Gendefekt hat. Diese „Präimplantationsdiagnostik“ (PID-IVF-Behandlung) hat uns über 20.000 Euro gekostet, die Krankenkasse will uns die Behandlung aber nicht erstatten. Dabei wäre die Behandlung eines Kindes mit dem Gendefekt weit teurer geworden. Haben wir einen Anspruch auf die Erstattung?“

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Nein, das haben Sie leider nicht.

Im Grundsatz haben Sie natürlich recht, dass ein Kind mit Gendefekt weit höhere Kosten verursacht hätte. Trotzdem hat sich das Bundessozialgericht in dem Fall auf die Seite der gesetzlichen Krankenversicherungen gestellt. Denn es handelt sich bei der Untersuchung nicht um „eine Behandlung, die heilen oder lindern soll“. Und weil nicht Ihr Mann behandelt wird, sondern „nur“ ein eventueller Gendefekt untersucht wurde, ist es kein Versicherungsfall. Die Krankenkasse muss Ihnen die 20.000 Euro also nicht erstatten.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

BSG Urt. v. 18.11.2014, B 1 KR 19/13 R

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