Nein, das haben Sie leider nicht.
Im Grundsatz haben Sie natürlich recht, dass ein Kind mit Gendefekt weit höhere Kosten verursacht hätte. Trotzdem hat sich das Bundessozialgericht in dem Fall auf die Seite der gesetzlichen Krankenversicherungen gestellt. Denn es handelt sich bei der Untersuchung nicht um „eine Behandlung, die heilen oder lindern soll“. Und weil nicht Ihr Mann behandelt wird, sondern „nur“ ein eventueller Gendefekt untersucht wurde, ist es kein Versicherungsfall. Die Krankenkasse muss Ihnen die 20.000 Euro also nicht erstatten.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BSG Urt. v. 18.11.2014, B 1 KR 19/13 R